Ab dem Kalenderjahr 2016 erhalten zudem alle Ärztinnen und Ärzte einheitlich 30 Tage Urlaub. Unberührt hiervon bleiben etwaige nach den bisher geltenden Regelungen erworbene höhere Urlaubsansprüche. Darüber hinaus wird rückwirkend zum 1. Februar 2015 der Zuschlag für Nachtarbeit von bislang 20 auf nunmehr 25 Prozent angehoben. Die Tarifeinigung hat eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2016; die Zustimmung der Tarifgremien steht noch aus.


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