Kern des Anstoßes ist der Schiedsspruch zu den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen. Da sich die AOK Bayern und die Ersatzkassen nicht mit dem Bayerischen Hausärzteverband einigen konnten, war es zu einem Schiedsverfahren gekommen. Der Schiedsspruch vom 13. Februar 2012 verpflichtet die Krankenkassen nun zu den Verträgen mit den Hausärzten.
Zur Klage der Kassen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger: "Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag appelliert an die AOK Bayern und den Verband der Ersatzkassen, die angekündigten Klagen zum Hausärztevertrag zu überdenken. Wenn man ein Schiedsverfahren einleitet, sollte der Schiedsspruch auch von allen Beteiligten akzeptiert werden. Rechtssicherheit ist ein Beitrag für eine gute Patientenversorgung. Die Krankenkassen dürfen auf dem Rücken der Patienten und der Hausärzte keine Machtspiele betreiben. Wir regen an, dass die AOK Bayern und die Ersatzkassen Abstand von ihrem Klagevorhaben nehmen. Das vorbildliche Verhalten der Techniker Krankenkasse, der Betriebskrankenkasse und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sollte ihnen ein Beispiel sein."


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