Ein behinderter Mann aus Bayern sieht sich laut eines Berichts des "Spiegels" von dem in den 70er Jahren verabreichten Medikament Duogynon von Geburt an schwer geschädigt. Der Lehrer verlangt Einsicht in sämtliche Unterlagen zu dem Präparat. Sie sollen die spätere Grundlage für eine Klage auf Schadenersatz bilden. Laut "Spiegel" wird die Klage in der kommenden Woche verhandelt. Bayer-Sprecher Oliver Renner nannte hingegen den 30. November als Verhandlungstag.
Er widersprach dem Vorwurf. "Das Thema wurde in den 60er und 70er Jahren juristisch und wissenschaftlich ausgiebig erörtert. Seitdem gibt es keine neueren Erkenntnisse." Es sei kein Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen bei Kindern festgestellt worden.
Laut "Spiegel" sollen allerdings alte Briefe aus den späten 60er Jahren aufgetaucht sein, in denen sich britische und deutsche Wissenschaftler über schwere Missbildungen austauschen. Die Briefe würden den Verdacht begründen, dass der Pharmahersteller Schering frühzeitig über mögliche Nebenwirkungen von Duogynon informiert war. Der Bayer-Sprecher sagte: "Ich kenne diese Briefe nicht. Sie liegen uns nicht vor."
Einige Frauen, die Duogynon in den 70er Jahren einnahmen, bekamen nach dem Bericht schwerbehinderte Kinder. Ein früheres Ermittlungsverfahren gegen Schering wurde demnach 1980 eingestellt./has/DP/nmu


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