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HonorareMehr Geld für Zahnärzte - Verband unzufrieden

Deutschlands rund 66.000 Zahnärzte verdienen vom kommenden Jahr an voraussichtlich rund sechs Prozent mehr.

Die Steigerung gilt für Behandlungen und Diagnosen bei Privatversicherten und den vielen privat bezahlten Leistungen für Kassenpatienten. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine nach 23 Jahren erstmals erneuerte Gebührenordnung (GOZ) aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor, die der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag vorlag.

Der Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Jürgen Fedderwitz, kritisierte dies als "desaströs", da die Erhöhung für die aufwendiger gewordenen Therapien nicht reiche. "Nach 23 Jahren Nullrunde ist eine circa sechsprozentige Anhebung betriebswirtschaftlich nicht akzeptabel", kritisierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel. Im Ressort von Minister Philipp Rösler (FDP) spricht man dagegen von einer "überschaubaren Größenordnung" für die erste Anpassung seit 1988. Die Ärzte hatten zweistellige Zuwachsraten gefordert.

In einem weiteren zentralen Punkt zeigten sich die Ärztevertreter aber hochzufrieden. So soll es keine Öffnungsklausel für Einzelverträge der privaten Krankenkassen (PKV) mit Ärzten geben. Diese hatte die PKV vehement gefordert, um Ausgaben senken zu können. Das heißt, dass die Privatkassen auch weiter nicht geringeres Honorar mit einzelnen Ärzten aushandeln können. "Damit wird einer unserer wichtigsten Forderungen Rechnung getragen", sagte Engel. Ähnlich äußerte sich Fedderwitz.

Die GOZ-Novellierung war seit langem vorbereitet worden. Rund 20 Posten für Behandlungen und Diagnosen wurden neu aufgenommen, die es in den achtziger Jahren noch gar nicht gab. Die Ärzte hatten aber auch gefordert, die Einzelposten darüber hinaus generell höher zu bezahlen. Dies sei nur bei wenigen Leistungen geschehen, kritisieren die Ärzte. Wenn der Bundesrat zustimmt, sollen die neuen Bezahlregeln ab Anfang kommenden Jahres gelten.

Laut Rösler-Ressort bedeutet die Entscheidung gegen die umstrittene Klausel bei den Zahnärzten keine Vorentscheidung für einen solchen Schritt bei den anderen niedergelassenen Ärzten. Auch deren Gebührenordnung soll reformiert werden.

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