"Für Patienten ist es wichtig, sich umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln informieren zu können", sagte Rösler der "Welt" (Dienstagausgabe). Daher sollten die Unternehmen ihre Studien zu neuen Arzneimitteln veröffentlichen. Sein Ministerium prüfe, ob eine Pflicht zur Offenlegung noch in das Arzneipaket aufgenommen werden kann. Im Sommer soll das Gesetz in Kraft treten.
Pharmafirmen müssen in Deutschland bislang die Ergebnisse ihrer Studien nicht veröffentlichen. Zwar werde auf Ebene der EU eine Datenbank für das Einsehen von Studien vorbereitet, hieß es. Es sei aber offen, wann diese fertig sein wird. In den USA gilt seit 2008 eine Pflicht zur Veröffentlichung.
Rösler hält es daher "gegebenenfalls für sinnvoll", die Pharmafirmen trotz der EU-Pläne zunächst auf nationaler Ebene zur Veröffentlichung der Studien zu zwingen. Die Patienten seien an großer Transparenz interessiert, sagte der Gesundheitsminister. "Denn wer gut informiert ist, kann die Therapie besser unterstützen und zu besseren Behandlungsergebnissen beitragen." Experten erhoffen sich vom Einblick in die Studien bessere Erkenntnisse über die tatsächliche Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln.


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