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Zoff mit B. BraunRhön zieht Abschaffung der 90-Prozent-Klausel durch

Die Rhön-Klinikum AG legt sich wie erwartet mit seinem Großaktionär Braun B. Melsungen an.

Trotz der angekündigten Anfechtungsklagen will der Klinikbetreiber die bei der Hauptversammlung beschlossene Abschaffung der 90-Prozent-Klausel, die unter anderem Übernahmen erschwert, im Handelsregister eintragen lassen. "Nach eingehender Prüfung hält der Vorstand die erwartbare Begründung der angekündigten Anfechtungsklage nicht für stichhaltig", teilte das im MDax notierte Unternehmen mit. Finanzvorstand Jens-Peter Neumann hatte diesen Schritt bereits vor einigen Tagen in einem Gespräch mit der "Börsen-Zeitung" angedeutet.

Vor einem Jahr war die Übernahme von Rhön-Klinikum durch den Medizinkonzern Fresenius an der hohen Annahmeschwelle von 90 Prozent gescheitert. Konkurrenten hatten sich bei Rhön eingekauft, um mithilfe der geringen Sperrminorität den Deal zu verhindern. Am 12. Juni war bei der Hauptversammlung von Rhön überraschend eine Änderung der Satzung beschlossen worden. Die Stimmen von B. Braun Melsungen waren dabei wegen eines Formfehlers nicht gezählt worden. Aus diesem Grund hatten einige Aktionäre angekündigt, gegen die Beschlüsse vorgehen zu wollen.

B. Braun Melsungen ist ein Zulieferer von Rhön und will eine Übernahme des Klinikbetreibers verhindern. Der Medizinzulieferer will so eine zu starke Konzentration des Krankenhausmarkts und damit einen stärkeren Preisdruck verhindern.

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