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AktienrechtStreit um Entlastung von Fresenius-Spitze landet vor BGH

Der Streit um die Entlastung der Fresenius-Spitze durch die Hauptversammlung im Jahr 2009 geht in die nächste Runde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Nichtszulassungsbeschwerde des Medizintechnik-Konzerns gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt statt, wie Fresenius mitteilte. Der BGH werde die Frankfurter Entscheidung nun überprüfen.

Das Oberlandesgericht hatte vor einem Jahr die Beschlüsse der Hauptversammlung aufgehoben, mit denen Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 entlastet worden waren. Anlass waren Rechtsanwaltsmandate des Unternehmens an die Kanzlei Noerr LLP, deren leitendes Mitglied Dieter Schenk zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Fresenius SE war und ist.

Die Aufträge im Millionenwert hätten nach Auffassung des Gerichts vor der Vergabe vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Tatsächlich seien sie erst im Nachhinein vorgelegt worden. Damit habe das Unternehmen gegen das Aktienrecht und die Grundsätze der guten Unternehmensführung verstoßen. Zugleich hatte das Oberlandesgericht eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen setzte legte das Unternehmen erfolgreich Beschwerde ein.

Geklagt hatte unter anderem die Aktionärin Gabriele Kröner, Tochter des verstorbenen früheren Fresenius-Chefs Hans Kröner, die bereits seit Jahren gegen Schenk vorgeht. Der Anwalt steht gleichzeitig der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung vor, die mehr als ein Viertel der Aktien an dem DAX-Konzern aus Bad Homburg hält.

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