Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Achtung: Abschlagszahlungen für Krankenhäuser

Krankenhäuser müssen voraussichtlich ab dem 01. Januar 2025 anhand einer im KHZG verankerten Malusklausel mit einer „Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 2 Prozent“ rechnen...

Wussten Sie schon, dass Krankenhäuser voraussichtlich ab dem 01. Januar 2025 anhand einer im KHZG verankerten Malusklausel mit einer „Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 2 Prozent“ rechnen müssen, wenn sie die bis dahin geforderten digitalen Dienste nicht bereitgestellt haben bzw. diese nicht genutzt werden?

Kontrovers wird diese im Krankenhauszukunftsgesetz über die Bundespflegesatzverordnung verankerte Malusregelung diskutiert. Fest steht, es wird sie geben. Ob die Frist unter der neuen Bundesregierung ggf. sogar verlängert wird oder wie hoch/gering sie tatsächlich ausfallen wird, bleibt derzeit offen. „Fazit zum aktuellen Zeitpunkt ist, dass z. B. im Bereich der Pflege- und Behandlungsdokumentation eine sehr hohe Nachfrage besteht, jedoch die aktuellen Umsetzungskapazitäten in den Einrichtungen noch zu klein sind“, resümierte Christian Grösser, Geschäftsführer von ITSM Health Care in seinem Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe Forum Pflege Ende Oktober.

Weiter könne er den Eindruck mancher Kritiker, durch die Regelung werden „digitale Schnellschüsse“ gefördert, nicht bestätigen. „In unserer Arbeit als externe IT-Berater begegnen uns Projektverantwortliche, die sich zum Teil bereits über einen langen Zeitraum einen Digitalisierungsfortschritt wünschen, jedoch bisher einfach noch keine Mittel sowie eine konkrete Umsetzungsplanung zur Verfügung hatten.“
Das digitale Medikationsmanagement und die digitale Pflegedokumentation seien beispielsweise in diesem Bereich stark nachgefragte und aktuelle Themen. „Als Problem identifizieren wir eher die starke Auslastung der Projektverantwortlichen und Anwender im Tagesgeschäft sowie die Vielzahl an Themen, mit denen die IT-Abteilungen konfrontiert werden“, so Grösser. Digitale Lösungen, die über eine geringe Schnittstellenproblematik zu vorhandenen Systemen verfügen bzw. für einen geringen Aufwand seitens der IT sorgen, sind deshalb natürlich gern gesehen, weiß der IT-Berater.

Wichtig sei die Digitalisierungsstrategie festzulegen und zu verfolgen, zu der natürlich auch ein Zeitplan gehöre, um sich beispielsweise für einen Anbieter zu entscheiden, der eine Implementierung durchführt und begleitet, ohne in die Frist für die Malusregelung zu fallen.

Mehr zur digitalen Pflege- & Behandlungsdokumentation

Thieme RECOM GmbH

Thieme RECOM versteht sich als Ansprechpartner für qualitative und innovative digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Gemeinsames Ziel der rund 50 Mitarbeitenden ist es, als professioneller und kompetenter Partner die tägliche Arbeit aller Akteure im internationalen Gesundheitswesen mit digitalen Werkzeugen zu optimieren.

Grundlage für diese Mission bildet unsere fundierte wissenschaftliche Forschungsarbeit. Wichtiges Ziel ist die Nutzung intelligenter Wissensmanagementsysteme als Beitrag zur Entscheidungsunterstützung der Gesundheitsakteure.

Der Hauptfokus liegt dabei auf der digitalen, papierlosen Umsetzung der klinischen Dokumentation sowie auf der Kommunikation zwischen allen am klinischen Prozess beteiligten Berufsgruppen. Daneben berät und schult Thieme RECOM Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren Softwarehäuser, um bereits bestehende Ansätze der Digitalisierung zu erweitern oder zu optimieren. Der Einsatz von standardisierten Pflegeterminologien in den Einrichtungen spielt dabei eine bedeutende Rolle, um eine barrierefreie und sektorenübergreifende Patientenversorgung sicherzustellen. RECOM ist Teil der Thieme Gruppe.