
Neben Ergänzungen innerhalb der bestehenden Gründe im PKMS-E ist im PKMS-J und PKMS-K beispielsweise der Grund G6 „Volle Abhängigkeit der Nahrungsaufnahme bei (Umkehr-)Isolation“ mit dazugehöriger Maßnahme zur Nahrungsaufnahme neu aufgenommen worden. Innerhalb des PKMS wurden demnach u. a. neue Vorschläge der Fachgesellschaft Profession Pflege umgesetzt, die gleich mehrere Leistungsbereiche betreffen.
Darüber hinaus haben sich bei dem Zusatzentgelt (ZE) einige Änderungen ergeben. Der PKMS-E ist in der ersten Stufe stabil geblieben, im höheren ZE ist eine Steigerung zu verzeichnen. Zwei neue ZE für den OPS der Pflegebedürftigkeit sind für bestimmte DRG-Fallpauschalen bei einer Mindestverweildauer von 5 Tagen eingerichtet worden. Insgesamt ist somit festzuhalten, dass die Bedeutung des pflegerischen Leistungsgeschehens in den Kliniken weiter an Erlöswirksamkeit zugelegt hat. So ist zu erwarten, dass bundesweit 2018 ca. 130 Millionen Euro für den OPS der Pflegebedürftigkeit und ca. 400 Millionen Euro über den OPS der „hochaufwendigen Pflege“ (PKMS) im G-DRG-System gesteuert werden. Es ist also für die Kliniken mehr und mehr von Bedeutung, die entsprechenden OPS-Schlüssel zielsicher zu kodieren.
Zusätzlich begünstigen die Änderungen im Fallpauschalenkatalog für 2018 eine Verschiebung der Sachkosten hin zu den Personalkosten, was wiederum die Stärkung der Pflege in den Mittelpunkt rückt.
Alle Änderungen im Detail finden Sie HIER.
Zur finalen DIMDI-Version PKMS 2018
Sie arbeiten mit dem PKMS und möchten mehr über die Änderungen erfahren? Dann merken Sie sich schon einmal den Termin für die 9. RECOM-Jahrestagung zum Thema PKMS am 22. & 23. November 2018 vor.
