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Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

RECOM GmbH

Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.

In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“

Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“

Mehr zur multiprofessionellen, klinischen Akte

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf

Thieme RECOM GmbH

Thieme RECOM versteht sich als Ansprechpartner für qualitative und innovative digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Gemeinsames Ziel der rund 50 Mitarbeitenden ist es, als professioneller und kompetenter Partner die tägliche Arbeit aller Akteure im internationalen Gesundheitswesen mit digitalen Werkzeugen zu optimieren.

Grundlage für diese Mission bildet unsere fundierte wissenschaftliche Forschungsarbeit. Wichtiges Ziel ist die Nutzung intelligenter Wissensmanagementsysteme als Beitrag zur Entscheidungsunterstützung der Gesundheitsakteure.

Der Hauptfokus liegt dabei auf der digitalen, papierlosen Umsetzung der klinischen Dokumentation sowie auf der Kommunikation zwischen allen am klinischen Prozess beteiligten Berufsgruppen. Daneben berät und schult Thieme RECOM Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren Softwarehäuser, um bereits bestehende Ansätze der Digitalisierung zu erweitern oder zu optimieren. Der Einsatz von standardisierten Pflegeterminologien in den Einrichtungen spielt dabei eine bedeutende Rolle, um eine barrierefreie und sektorenübergreifende Patientenversorgung sicherzustellen. RECOM ist Teil der Thieme Gruppe.