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Pflegediagnostik als strukturierte Entscheidungsgrundlage im Pflegeprozess

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung — was bedeutet das für die Pflege?

RECOM

Seit dem 01.01.2026 ist es amtlich und es gilt das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Es erweitert die Kompetenzen von Pflegefachkräften, erlaubt eigenverantwortliche Leistungen (z. B. Wundmanagement, Diabetesversorgung) und reduziert Dokumentationspflichten – mit dem vornehmlichen Ziel, den Pflegeberuf zu entlasten und attraktiver zu machen.

Kerninhalte des BEEP-Gesetzes sind:

  • Erweiterte Kompetenzen: Das BEEP enthält weitreichende Regelungen, die Pflegefachpersonen erstmals umfassend die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ermöglichen. Kern ist der neue § 15a SGB V („Behandlung durch Pflegefachpersonen“), der es Pflegefachpersonen erlaubt, bestimmte bislang ärztliche Leistungen eigenverantwortlich und auf Basis einer pflegerischen Diagnosestellung zu erbringen. Damit wird der Arztvorbehalt an mehreren Stellen gelockert – ein wichtiger Schritt hin zu einem pflegerischen Leistungsrecht (Quelle: DBfK).
  • Entbürokratisierung: Durch die Anpassung von Prüfintervallen, die Vermeidung von Doppelprüfungen und eine vereinfachte Dokumentation soll mehr Zeit für die direkte Pflege am Menschen gewonnen werden.
  • Modellvorhaben: Pflegefachpersonen können in Modellvorhaben eigenständig Pflegebegutachtungen durchführen und Pflegegrade feststellen.
  • Abrechnung & Pflichten: Kürzere Abrechnungsfristen und angepasste Intervalle bei Pflicht-Beratungsbesuchen (§ 37 Abs. 3 SGB XI).


Was bedeutet diese gesetzliche Änderung für die Pflege und vor allem: wie trägt sie zur Diskussion um den Einzug der Pflegediagnosen in Deutschland bei? Eines liegt auf der Hand: die heilkundliche Tätigkeit bietet ein großes Potenzial, die Pflege weiter zu professionalisieren. Pflegediagnosen können hierfür als Ausgangspunkt dienen, Pflegeklassifikationssysteme als Handlungsanlässe und Arbeitsunterstützungen herangetragen werden.

Nutzen Sie die digitale Fachtagung Pflegediagnostik am 27.10.2026, um sich mit der Frage der Umsetzung und der Anwendung von Pflegediagnostik in Ihrem Handlungsspielraum auseinanderzusetzen.

>> Im Video ordnet Dr. Pia Wieteck das Thema nochmals für Sie ein.

 

Thieme RECOM GmbH

Thieme RECOM versteht sich als Ansprechpartner für qualitative und innovative digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Gemeinsames Ziel der rund 50 Mitarbeitenden ist es, als professioneller und kompetenter Partner die tägliche Arbeit aller Akteure im internationalen Gesundheitswesen mit digitalen Werkzeugen zu optimieren.

Grundlage für diese Mission bildet unsere fundierte wissenschaftliche Forschungsarbeit. Wichtiges Ziel ist die Nutzung intelligenter Wissensmanagementsysteme als Beitrag zur Entscheidungsunterstützung der Gesundheitsakteure.

Der Hauptfokus liegt dabei auf der digitalen, papierlosen Umsetzung der klinischen Dokumentation sowie auf der Kommunikation zwischen allen am klinischen Prozess beteiligten Berufsgruppen. Daneben berät und schult Thieme RECOM Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren Softwarehäuser, um bereits bestehende Ansätze der Digitalisierung zu erweitern oder zu optimieren. Der Einsatz von standardisierten Pflegeterminologien in den Einrichtungen spielt dabei eine bedeutende Rolle, um eine barrierefreie und sektorenübergreifende Patientenversorgung sicherzustellen. RECOM ist Teil der Thieme Gruppe.