
Seit Anfang des Jahres 2021 steht die ePA allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Um damit verbundene Datenschutzfragen, insbesondere älterer Menschen zu beantworten, luden Deutschland sicher im Netz e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) den Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber zu einer Online-Veranstaltung am 4. Februar ein. Der Datenschutzbeauftragte warnte bereits in der Vergangenheit vor Mängeln an der ePA.
Gleich zu Beginn machte Kelber seinen Standpunkt klar: „In der jetzigen Form würde ich persönlich die ePA nicht nutzen“. Und das, obwohl er dem Projekt viel Positives abgewinnen könne: „Eine gut gemachte digitale Lösung ist datenschutzfreundlicher als viele analoge Lösungen“. Auch die zugrundeliegende Infrastruktur der Telematik sei „grundsätzlich den Sicherheitsanforderungen entsprechend ausgestaltet“ und selbst in puncto Datenschutz hätten bei der Planung viele seiner Anforderungen Berücksichtigung gefunden.
ePa nur für Smartphone oder Tablet
Dass der oberste deutsche Datenschützer die ePA in ihrer aktuellen Form dennoch ablehnt, begründet er mit Schwachstellen: Erst ab 2022 werde es möglich sein, den Zugang für Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen zu einzelnen Dokumenten „feingranular“ einzustellen. Aktuell könne man einem Arzt oder einer Ärztin nur entweder alle Dokumente freigeben oder gar nichts. Außerdem sei die Nutzung für Patientinnen und Patienten bisher nur mit geeigneten Smartphones oder Tablets möglich.
Die Krankenkassen müssten dazu angeregt werden, die Schwachstellen der ePA zu beheben. Doch sie befänden sich in einem Dilemma: So sei die feingranulare Freigabe von Dokumenten auf der aktuellen Telematik-Infrastruktur rein technisch gar nicht möglich. Trotzdem seien die Kassen seit Januar gesetzlich zur Bereitstellung der ePA verpflichtet. Zudem gebe es bisher keine ausdrückliche Befugnis auf Seiten der Behörde, Bußgelder zu verhängen und so die Nachbesserung voranzutreiben.
Der BfDI kritisiert, der Datenschutz müsse oft pauschal als Sündenbock für politisches und administratives Versagen herhalten – so auch bei der ePA. Gute Lösungen seien aber auch unter Wahrung des Datenschutzes möglich. Man müsse sie nur schlau gestalten.





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