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Digital-FörderprogrammNudging für den digitalen Wandel

In den Krankenhäusern ist ein schleichender Substanzabbau und zu geringes Engagement bei der Digitalisierung zu beobachten.

Das vorgeschlagene Förderprogramm zielt speziell auf Digitalisierungsmaßnahmen ab, die einen externen Nutzen generieren, der vom Krankenhaus nicht oder nicht vollständig internalisiert werden kann. Dagegen sollten Maßnahmen, die rein dazu dienen, die internen Betriebsprozesse durch Digitalisierung zu verbessern, nicht durch zusätzliche Investitionsmittel gefördert werden. Eine Förderung von solchen Investitionsmaßnahmen mit einem rein betrieblichen Nutzen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen, weil sie diejenigen Krankenhäuser benachteiligt, die in der Vergangenheit aus Eigenmitteln solche Investitionen bereits durchgeführt haben. Unter die zu fördernde digitale Infrastruktur für betriebsübergeordnete Aufgaben sollten beispielweise die Ausstattung für telemedizinische Maßnahmen, die Schaffung von Interoperabilität bei elektronischem Datenaustausch oder die digitale Interaktion mit Patienten fallen. Zusätzlich könnten auch neuartige Risikoprojekte gefördert werden, deren interner Nutzen nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit realisiert werden kann. Zur Abgrenzung der förderfähigen von nicht-förderfähigen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung ist ein bundesweit einheitlicher Kriterienkatalog zu erarbeiten.

Zuteilung von Fördermitteln an Ziele knüpfen

Denkbar wäre jedoch auch, die von den Krankenhäusern abzurufenden Fördermittel an gewisse Bedingungen, wie etwa das Erreichen eines einheitlichen Digitalisierungs-Scores, zu knüpfen. Dies könnte beispielswiese durch den von der Healthcare Information and Management Systems Society (HIMSS) entwickelten „EMRAM-Score“ (Electronic Medical Record Adoption Model) in dem Sinn erfolgen, dass das Erreichen eines gewissen Score-Wertes als Grundlage für die Verteilung der Mittel dient. 50 Prozent der anvisierten Fördermittel könnten zu Beginn zugeteilt werden und die restlichen 50 Prozent nur bei Zielerreichung. Andere Klassifikationen als der EMRAM-Score wären natürlich auch möglich; wichtig ist eine einheitliche Definition von Digitalisierungsstufen. Da kaum ein Krankenhaus zum derzeitigen Stand den höchsten Score haben dürfte, entstünde keine Wettbewerbsverzerrung, weil jedes Krankenhaus, egal auf welchem Niveau es startet, Verbesserungspotenzial hätte und somit Mittel beantragen könnte.

Digital Boost allein reicht nicht

Sicherlich kann der „Digital Boost“ aber die gesamte Förderlücke bei Krankenhausinvestitionen nicht schließen. Er entlastet nur bei Investitionen im Bereich der IT und Digitalisierung mit positiven externen Effekten. Die Indikationsqualität kann möglicherweise durch verbesserte telemedizinische Anbindung erhöht werden, ebenso die intersektorale Zusammenarbeit, wenn sich die Interoperabilität erhöht. Negative Effekte sind nicht zu erwarten, außer wenn Innovatoren zwar innovative, aber möglicherweise nicht förderfähige Ideen im Bereich der Digitalisierung nicht umsetzen, weil sie stattdessen lieber auf förderfähige Projekte setzen. Die rechtliche Umsetzbarkeit des zeitlich befristeten Investitionsprogramms für den Auf- und Ausbau moderner Technologien in Krankenhäuser, wie beispielsweise die IT-Infrastruktur, die Robotik, die digitale Interaktion mit Patienten usw., ist grundsätzlich leichter als in anderen Bereichen. So sieht Artikel 91c des Grundgesetzes vor, dass der Bund und die Länder bei Planung, Errichtung und Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken. Die Norm soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik schaffen.

Allerdings hängt die Beurteilung der rechtlichen Umsetzbarkeit stets davon ab, ob bereits vorrangige Regelungen bestehen. So bestehen für den Bereich der Telematik bereits die Sonderzuweisungen nach Paragraf 291 a Absatz 7 Sozialgesetzbuch V, Paragraf 2 Nr. 2 Krankenhausgesetz (KHG). Hier wäre also bei der Konkretisierung der Fördermaßnahmen darauf zu achten, welche Informationstechnologien dies betreffen soll.

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