
Es sind Situationen, von denen alle hoffen, dass sie niemals eintreten – trotzdem ist Vorsorge Pflicht: Zur Verbesserung der Notstromversorgung stellt die Landesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für kurzfristige Maßnahmen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel könnten beispielsweise zur Beschaffung von Notstromaggregaten, zur Erweiterung von Kraftstofftanks oder zum Anschluss weiterer medizinischer Einrichtungen eingesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Zur Begründung verweist Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf die Erfahrungen der vergangenen Monate und die Folgen des Ukrainekrieges. „Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein“, sagt Laumann. Das gelte auch für mögliche Blackouts. Es solle sichergestellt werden, dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs nicht zusammenbreche. Laut Laumann sollen die Mittel „schnellstmöglich“ zur Verfügung gestellt werden.
Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden
Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW). Das Ministerium hat sie aufgefordert, die erforderlichen Aufträge bis zum 30. September 2023 einzureichen. Nach einer inhaltlich-formellen Prüfung erfolge die Bewilligung und Auszahlung der Mittel.
Der Mitteilung zufolge ist vorgesehen, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, so dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs sichergestellt werden könne. Im Falle eines längerfristigen Blackouts würden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden könne.





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