
Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen bekommt mehr finanzielle Mittel. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 will die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sowie für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen rund 2,5 Milliarden Euro einsetzen.
Hinzu kommen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Da mit der neuen Krankenhausplanung eine zielgerichtete Verbesserung der Strukturen erfolge, sei ab dem Jahr 2023 zunächst keine Einzelförderung mehr vorgesehen, teilte das Land NRW mit. Die dafür bislang veranschlagten Mittel in Höhe von zuletzt 100 Millionen Euro sowie die nicht mehr benötigten Kofinanzierungsmittel für den Bundesstrukturfonds in Höhe von 95 Millionen Euro werden zur Erhöhung der Pauschalförderung genutzt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Wir geben mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 ein klares Signal: Auch in finanziell und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Stärkung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein ganz zentrales Anliegen dieser Landesregierung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Und dieses Versprechen halten wir. Wir alle wissen: In der Krankenhauslandschaft kann es kein ‚Weiter so‘ geben. Deshalb werden wir in Nordrhein-Westfalen den bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplan umsetzen. Die Landesregierung will die dafür notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen – auch mit Blick auf Klimaanpassungsmaßnahmen – mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützen. Das zeigt auch, welche Bedeutung wir als Landesregierung dem Strukturwandel und der Verbesserung der medizinischen und stationären Versorgung beimessen. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist gut so und dieser Verantwortung werden wir als Landesregierung gerecht.“
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags stehen für das Jahr 2023 für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung zunächst zehn Millionen Euro nebst einer Verpflichtungsermächtigung von 2,5 Milliarden Euro bereit. Daher können bereits in 2023 Förderungen für strukturverändernde Maßnahmen ausgesprochen werden, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden.
KGNW erfreut über Etat
Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Ingo Morell, bewertete den neuen Haushalt als „kraftvolles und ermutigendes Signal“. „Mit der Verpflichtungsermächtigung über 2,5 Milliarden Euro bis 2027 für die Umsetzung der Krankenhausplanung und Klimaanpassungsmaßnahmen hält die Landesregierung ihre Zusagen ein. Das schafft für die Krankenhäuser eine verlässliche und belastbare Grundlage für die jetzt beginnenden regionalen Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausplanung“, reagierte Morell auf die Mitteilung. Danach will das Land im kommenden Haushalt über eine Verpflichtungsermächtigung über den bisherigen Etatansatz hinaus zusätzlich 2,5 Milliarden Euro bis 2027 für die Umsetzung der Krankenhausplanung und für Klimaanpassungen bereitstellen.
Gerade unter den aktuell herausfordernden Bedingungen sei es von hohem Wert, dass die Landesregierung die Gestaltung einer zukunftsfähigen und vor allem qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenhäuser nachdrücklich unterstützte, so Ingo Morell. Damit ermögliche das Land dort einen geordneten Strukturwandel, wo das Leistungsangebot verändert werden muss. Zugleich treffe das zusätzliche Augenmerk auf Klimaanpassungen auf ein für die Krankenhäuser wichtiges Thema, die ihre Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen müssen.
Zugleich begrüßte Ingo Morell, dass im neuen Etat für 2023 auch die pauschalen Fördermittel für Investitionen in den Krankenhäusern um 195 Millionen Euro auf 765 Millionen Euro steigt. „Die KGNW hat zu Jahresbeginn mit dem Investitionsbarometer NRW aufgezeigt, dass viele Krankenhäuser bereits jetzt Substanzverzehr erleiden. Deshalb freut es uns, dass Minister Karl-Josef Laumann nunmehr freiwerdende Mittel in die Zukunftssicherung der Daseinsvorsorge investieren will. Diese Aufstockung der Investitionspauschalen kommt zum richtigen Zeitpunkt“, erklärte Ingo Morell.
Zum Hintergrund:
Von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 2012-2017.
Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist dual organisiert: Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen (DRG-System) finanziert. Sie umfassen alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen. In der Vergangenheit hat der Bund zudem Fonds für besondere Bedarfe aufgelegt, die durch die Länder kofinanziert wurden. Die Bundesländer wiederrum sind für die Investitionskosten zuständig. Diese umfassen beispielsweise Kosten für den Umbau von Gebäuden oder zur Anschaffung von Großgeräten.






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