
Der Konflikt, der jetzt für öffentliche Debatten sorgt, geht auf den Neujahrsempfang der SPD Burgenlandkreis am 27. Januar 2020 zurück. Damals hatte Petra Grimm-Benne (SPD) in Naumburg gesagt, Ameos führe jedes Jahr opulente Gewinne ins Ausland ab. Die Klinikgruppe mit Sitz in Zürich betreibt in Sachsen-Anhalt an zehn Standorten 18 Einrichtungen mit insgesamt 1900 Betten und rund 4000 Beschäftigten. Nach dem Empfang hatte Ameos die Ministerin aufgefordert, die Äußerung zu unterlassen, und sie verklagt.
In zweiter Instanz bekam Ameos vor dem Oberlandesgericht Naumburg Recht. Das Gericht verurteilte die Ministerin am 23. Juli 2020 zur Unterlassung der streitbefangenen Äußerung, da diese nicht nachweislich wahr sei und nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sei.
Sprach sie als Ministerin oder Privatperson?
Für die eigenen Anwaltskosten wurden Ameos auf den Cent genau 4973,63 Euro zugesprochen – und die gingen dort Anfang Januar 2021 auch ein. Anfang April jedoch überwies der Konzern das Geld zurück: Weil nicht Grimm-Benne selbst, sondern das Land Sachsen-Anhalt gezahlt habe, könne man das Geld nicht annehmen. Hintergrund seien die Compliance-Richtlinien, zitiert die „Volksstimme“ Ameos-Vorstandschef Axel Paeger.
Aus Sicht des Unternehmens hat Grimm-Benne die Äußerungen beim Neujahrsempfang als Privatperson gemacht, weshalb die Kostenübernahme durch das Land unzulässig sei. Grimm-Benne habe die Kostenübernahme veranlasst und sich deshalb wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht. Für Ameos gehe die Zahlung des Landes aus einer Missachtung von Gerichtsbeschlüssen hervor – und könne deshalb nicht angenommen werden, heißt es in dem Bericht weiter. Vielmehr müsse die Ministerin die Rechnung als Privatperson begleichen.
Ministerin bittet Landesrechnungshof um Prüfung
Petra Grimm-Benne hat jetzt reagiert und den Landesrechnungshof um kurzfristige Prüfung der Kostentragung im Ameos-Verfahren gebeten, berichtet ihr Ministerium in Magdeburg. „Ich werde mich dessen Bewertung unterwerfen“, sagt die SPD-Politikerin und betont, ihr sei immer „an einer rechtlich sauberen Entscheidung zur Übernahme der Prozesskosten gelegen“ gewesen. Den ersten Kostenbescheid über 1624 Euro Gerichtskosten habe sie zunächst privat beglichen und dann das Ministerium um Prüfung der Dienstbezogenheit gebeten, die entscheidend für die Kostenübernahme durch den Dienstherrn ist.
Diese Dienstbezogenheit sei auch festgestellt worden, erklärt das Ministerium jetzt. Sowohl die Einladung als auch die Ankündigung gegenüber den Gästen des Neujahrsempfangs – wie im Übrigen auch in den Schriftsätzen der Klägerin – hätten sich an die Ministerin gerichtet. Zudem habe der Neujahrsempfang, bei dem die angegriffenen Äußerungen in Naumburg getätigt wurden, im deutlichen Zusammenhang mit dem Regierungsamt gestanden.
Dementsprechend seien die Prozesskosten vom Land getragen worden und sowohl der Staatskanzlei wie auch dem Landtag sei das seit dem Vorjahr bekannt. Auch die Landesregierung habe dazu bereits Stellung genommen und mitgeteilt, dass die bis dahin bekannt gewordenen Kosten des Rechtsstreits nach Prüfung der Amtsbezogenheit vom Sozialministerium getragen wurden. Konsequenterweise seien auch die später vom Gericht festgesetzten erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite – 4973,63 Euro nebst Zinsen – am 7. Januar 2021 vom Sozialministerium gezahlt worden. Das nächste Wort hat nun der Landesrechnungshof…





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