
Die Berliner Kliniken hatten im Monat Januar 2021 durchschnittliche Erlösrückgänge in Höhe von 28,4 Prozent bei einem Belegungsrückgang von 27,3 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Die BKG hat mit einer Umfrage bei den Kliniken Erlösausfälle in Höhe von über 100 Millionen Euro für den Monat Januar 2021 (im Vergleich zu Januar 2020) ermittelt. Demgegenüber stehen Ausgleichszahlungen, die lediglich 67 Prozent der Ausfälle kompensieren.
Die Ausgleichszahlungen waren und sind dringend notwendig, so die BKG, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und stabile Gehaltszahlungen zu garantieren. Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht dagegen vor, die finanziellen Hilfen für Berliner Kliniken ab dem 10. März auslaufen zu lassen. Denn die Hilfsmaßnahmen sind an einen Inzidenzwert von 70 gebunden, der in Berlin seit Anfang Februar unterschritten wird.
Ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr
Die BKG warnt vor „ruinösen Auswirkungen“ sollten die finanziellen Hilfen ausgesetzt werden. Dies könnte Krankenhäuser möglicherweise in die Lage versetzen trotz einer weiter anhaltenden Pandemielage ihre Beschäftigten in Kurzarbeit zu schicken. „Wir haben immer noch rund 20 Prozent Covid-19-Patient:innen auf Intensivstationen. Für die Krankenhäuser dauert die Krise damit unvermindert an. Mit dem drohenden Auslaufen der Ausgleichszahlungen steuern die Kliniken auf ein wirtschaftliches Desaster zu. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Politik ausgerechnet jetzt nur so zögerlich unterstützt und einen Rettungsschirm aufspannt, der kein einziges Krankenhaus in Berlin auffangen kann“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.
Die Umfrage habe auch ergeben, dass die Berliner Krankenhäuser für das gesamte Jahr 2021 einen Belegungsrückgang von 12,7 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2019 erwarten und hohe Erlösausfälle auch in Krankenhäusern entstehen, die nicht in die Ausgleichszahlungen einbezogen seien. Gründe dafür seien unter anderem, dass auch dort planbare Behandlungen verschoben werden müssten und Mehrkosten durch die Versorgung von Covid-19 Patientinnen und Patienten sowie Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa Ambulanzen entstünden. Auch in der Psychiatrie gebe es hohe Erlösausfälle.
Rettungsschirm auch 2021 nötig
Das für den Covid-Beirat erstellte Gutachten zur Erlössituation 1.-3. Quartal 2020 habe bescheinigt, dass die Ausgleichszahlungen in 2020 dringend notwendig waren und die Krankenhäuser mit extremen Fallrückgängen und Erlösausfällen zu tun hatten. Allerdings seien Schlussfolgerungen erst mit Einbezug des 4. Quartals mit den schlimmsten Monaten der Pandemie zulässig. Zudem betrachte das Gutachten nur Erlöse und nicht den höheren Aufwand in den Krankenhäusern durch Schutz- und Hygienemaßnahmen, Personalausfall, Schulungen usw. Deutlich mache dies aber, dass der Rettungsschirm auch in 2021 mit ausreichend Planungssicherheit fortgeführt werden müsse.
Die Liquidität der Krankenhäuser müsse nun kurzfristig gesichert, Budgetsicherheit für das zweite Krisenjahr 2021 gegeben und weniger Bürokratie und Dokumentation ermöglicht werden. Am 24. Februar 2021 wird der Expertenbeirat zur Weiterentwicklung des Krankenhaus-Rettungsschirms erneut zusammenkommen. Die Zurückhaltung der Politik im Umgang mit der Frage der finanziellen Absicherung der Krankenhäuser müsse aufgegeben werden.





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