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PresseerklärungOstwestfälische Krankenhäuser fordern Liquiditätshilfen für 2021

Acht Krankenhäuser aus Ostwestfalen-Lippe machen gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen auf schwindende Liquidität von Kliniken aufmerksam. Sie fordern Liquiditäts- und Budgetsicherungen für 2021. 

Spritze liegt auf Geldscheinen
Babimu/stock.adobe.com
Symbolfoto

In einer gemeinsames Presseerklärung fordern acht ostwestfälischen Krankenhäusern weitere Ausgleichszahlungen. Isolierstationen wurden erweitert, Intensivstationen aufgerüstet und die Kapazitäten in den Krankenhäusern mussten aufgrund von Corona-Auflagen deutlich reduziert werden. Logische Folge: Die Erlöse der Kliniken sinken und die Liquidität der Krankenhäuser schwindet. Der Versorgungsauftrag für die Bevölkerung bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen.

Acht Krankenhäuser und Kliniken aus den Kreisen Gütersloh, Warendorf, Herford und der Stadt Bielefeld, das Klinikum Gütersloh, das Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh, das Klinikum Bielefeld, das Franziskus Hospital Bielefeld sowie das Mathilden Hospital Herford, das Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück, das Marienhospital Oelde und das Klinikum Halle machen deswegen nun gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen auf die bedrohliche Schieflage aufmerksam, die schon in wenigen Wochen drohen kann. Denn entscheidet sich das Bundesministerium der Gesundheit am 24. Februar nicht für eine Liquiditäts- und Budgetsicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021, droht vielen Krankenhäusern der wirtschaftliche Kollaps.

Durch Belegungsrückgänge sinken Erlöse und Umsätze

Je nach Klinikum betragen die Belegungsrückgänge durch die Corona-Pandemie seit knapp einem Jahr bis zu 20 Prozent, in Einzelfällen auch bis zu 40 Prozent. Dies bedeutet aber nicht, dass auch der Arbeitsaufwand ebenfalls zurückgegangen ist. Die Behandlung von Covid-19-Patienten erfordere deutlich mehr Personal, teilweise müsse um Infektionen im Haus zu vermeiden, der vierfache Personalaufwand betrieben und Patienten könnten in Mehrbettzimmern aus hygienischen Gründen nicht mehr untergebracht werden. 

"Bislang konnten wir diese Unterbelegung durch die vom Staat gewährten Ausgleichszahlungen gut kompensieren", sagt Maud Beste, Geschäftsführerin des Klinikum Gütersloh. Bekomme man ab Ende Februar bei sinkenden Inzidenzen diese Ausgleichszahlungen aber nicht mehr und könne gleichzeitig seine Kapazitäten nicht hochfahren, entstehe aber eine nicht kompensierbare Finanzierungslücke in der Gesundheitsvorsorge. Hinzu komme, dass viele geplante Operationen verschoben wurden, da entweder die Anforderungen an die Intensivstationen zu hoch gewesen seien oder die Patienten sich aus Angst vor Corona einfach nicht mehr im Krankenhaus behandeln lassen.

Fakt ist: Für alle acht betroffenen Kliniken und Krankenhäuser sinken die Erlöse und Umsätze massiv durch die verringerten Belegungen. Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung kann deswegen ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund in der Pandemie nicht ordnungsgemäß aufrecht gehalten werden.

Kreative, finanzielle und bürokratiefreie Lösungen

Die Krankenhäuser garantieren als Teil der Daseinsvorsorge die Versorgung der Bevölkerung in der Pandemie und erwarten im Gegenzug finanzielle Sicherheit. Dabei wird die Liquiditätshilfe auf 90 Prozent der Ausgleichszahlungen des vergangenen Jahres begrenzt und die Ausgleichszahlungen am Ende des Jahres abgerechnet. Mehr- oder Mindererlöse im Vergleich zum Jahr 2019 können so ausgeglichen werden und es kommt zu keiner Überfinanzierung bestimmter Krankenhäuser.

Gefordert werden Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser, da Kriterien wie Inzidenzquoten und Intensivbelegungen nicht ausreichende Belastungsmerkmale sind. Finanziert werden sollen die Ausgleichszahlungen wie bisher auch aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, an dem auch die privaten Krankenversicherungsträger entsprechend zu beteiligen sind. Vorteil wäre, dass die Krankenkassen durch diese Liquiditätshilfen keine Zusatzausgaben im Vergleich zum Jahr 2019 hätten, die nicht durch einen entsprechenden tatsächlichen Mehraufwand bei der Patientenversorgung belegbar sind. Eine Refinanzierung durch zusätzliche Steuermittel ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die Corona-Pandemie sei für alle eine besondere Herausforderung und man müsse ihr mit kreativen, finanziellen und bürokratiefreien Lösungsansätzen begegnen. Denn alle Krankenhausgeschäftsführer stellen sich die Frage: "Wenn man uns braucht, sind wir dann noch da?"

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