
Wegen versuchten Mordes in fünf Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen wurde ein 30-jähriger ehemaliger Krankenpfleger an saarländischen Kliniken jetzt verurteilt. Zwar wurde der Angeklagte nie bei seinen Taten beobachtet, doch für die Erste Große Strafkammer am Landgericht Saarbrücken stand außer Frage, dass Daniel B. mehreren Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen hat.
Lebenslange Freiheitsstrafe mit Berufsverbot
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einem lebenslangen Berufsverbot für eine Tätigkeit als Krankenpfleger oder im Rettungsdienst. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung folgte das Gericht nicht. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anhaltspunkte für eine geminderte Schuldfähigkeit gäbe es nicht.
Die Strafkammer sei zweifellos davon überzeugt, dass der Mann in den Jahren 2015 und 2016 mehreren Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg die Herz- und Beruhigungsmittel verabreicht hatte, „um einen lebensbedrohlichen Zustand herbeizuführen”. Danach wollte er sich zur „Befriedigung seines Geltungsdrangs” bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Zur fraglichen Zeit habe der Angeklagte Dienst und die Möglichkeiten zur Medikamentengabe gehabt. Zu seinem auffälligen Verhalten kämen seine narzisstische und dissoziale Persönlichkeit und sein Geltungsdrang. Dieser hätte auch schon dafür gesorgt, dass er sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte, was die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte.
Kontraindizierte Medikamentation
Die Richter sahen die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke als gegeben an. „Am Tötungsvorsatz besteht kein Zweifel”, bilanzierte der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Dass es sich um schwerstkranke Patienten gehandelt habe, für deren Schutz und Wohlergehen der Angeklagte verantwortlich war, sei ein erheblicher Vertrauensbruch und gehe noch über das hinaus, was Heimtücke enthalte. Weil ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Tod der Patienten und den Medikamenten nicht nachgewiesen werden konnte, kam nur versuchter Mord bei Anklage und Verurteilung in Frage.
Bei den Opfern hatte es sich um schwerstkranke Patienten gehandelt, für deren Versorgung der Angeklagte verantwortlich war. Toxikologische Gutachten hatten bewiesen, dass alle Patienten nicht verordnete und teilweise mehrfach kontraindizierte Medikamente erhalten hatten. Nur zwei der betroffenen Patienten hatten die Klinikaufenthalte überlebt.





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