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HamburgEx-Vorstände zahlen 2,5 Millionen Euro Schadenersatz an MK-Kliniken

Die ehemaligen Vorstände der MK-Kliniken AG (vormals: Marseille-Kliniken AG), Michael Thanheiser und Dieter Wopen folgen einem Beschluss des OLG Hamburg und verpflichteten sich zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro.

Buchstabenwürfel bilden das Wort "Urteil". Sie liegen auf einer Zeitung.
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Symbolfoto

Die beiden ehemaligen Vorstände der MK-Kliniken AG (vorher: Marseille-Kliniken AG), Michael Thanheiser und dessen Nachfolger Dieter Wopen, folgen einem Beschluss des OLG Hamburg (AZ 11 U 165/18 – 305 O 432 /15 LG HH) und verpflichteten sich zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber. Beide wurden von der MK-Kliniken AG wegen schwerer Pflichtverletzungen, Missmanagement und unehrbarem Verhalten auf einen Schadensersatz in Höhe von 5.729.000 Euro verklagt. Hintergrund war eine behördlich veranlasste Schließung zweier zum MK-Konzern gehörenden Einrichtungen in Meerbusch bei Düsseldorf.

Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Rhein-Kreis Neuss hatte 2013 Mängel in Versorgung und Pflege der Bewohner der beiden Einrichtungen in Meerbusch als Begründung für die behördliche Schließung angeführt und damit auch den damaligen Vorstand der MK-Kliniken und Geschäftsführer der Betreiber-GmbHs der Einrichtungen, Michael Thanheiser, schwer belastet. Dieser wurde deshalb bereits Ende 2015 von den MK-Kliniken AG verklagt.

Entwicklung der Untersuchungen

Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung belastete Thanheiser seinen Ex-Kollegen und Nachfolger Dieter Wopen schwer und machte diesen für die ergangene Schließungsverfügung der beiden Pflegehäuser verantwortlich, weil dieser trotz Kenntnis der Umstände bestimmte notwendige Maßnahmen nicht ergriffen habe, mit denen eine Schließung der Häuser hätte verhindert werden können.

Dies veranlasste die MK-Kliniken dazu, die Schadensersatzklage auf den späteren Alleinvorstand der MK-Kliniken, Dieter Wopen, auszuweiten. Nachdem Dieter Wopen am 30.6.2016 das Unternehmen verlassen hatte, erfolgte eine Sichtung seiner Unterlagen und eine Wiederherstellung von teilweise gelöschten E-Mails. Daraus ergab sich, dass auch er nicht die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hatte, die zu einer Verbesserung der pflegerischen Lage in den beiden Häusern geführt und eine Schließung verhindert hätte können. Durch das Missmanagement und die Pflichtverletzungen der Vorstände Michael Thanheiser und Dieter Wopen in Meerbusch sind dem Unternehmen Schäden in Millionenhöhe entstanden.

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