
Die Klage einer Ärztin, die 2021 aufgrund eines gefälschten Impfpasses fristlos gekündigt wurde, wurde abgewiesen. Nach Auskunft von Gerichtsdirektor Joachim Klevemann hat die Klägerseite angekündigt, vor das Landesarbeitsgericht in Hamm zu ziehen, um die Entscheidung anzufechten. Am Montag lag nach Auskunft von Klevemann aber noch keine Berufung in Bielefeld vor. Über die abgewiesene Klage gegen ein Bielefelder Krankenhaus hatten mehrere Medien berichtet.
Das Krankenhaus hatte der Ärztin, die sich in der Ausbildung im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie befand, fristlos gekündigt. Grund war ein am 26. November 2021 hochgeladener gefälschter Impfpass. Zu diesem Zeitpunkt galt die 3G-Regelung. In der Folge musste die Frau nicht mehr täglich einen Coronatest vorlegen, sondern nur noch dreimal in der Woche. Gegenüber dem Arbeitgeber räumte die Ärztin den Vorwurf ein und gab als Motiv großen sozialen Druck an. Der Betriebsrat stimmte daraufhin der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich zu. Hier sieht der Klägeranwalt laut Klevemann einen Angriffspunkt vor dem Landesarbeitsgericht.





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