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UrteilGericht erklärt Kündigung gegen Klinikmitarbeiterinnen für unwirksam

Das Arbeitsgericht Nordhausen hat die fristlosen Kündigungen zweier Mitarbeiterinnen einer Reha-Klinik in Bad Langensalza für unwirksam erklärt.

Justizia
Tim Reckmann
Justizia

Das vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten sei nicht von solchem Gewicht, dass es ohne vorherige Abmahnung zu einer Kündigung führen könne, hieß es in der Begründung des Gerichtes am Mittwoch. Das Gericht verurteilte den beklagten Arbeitgeber, die beiden langjährigen Therapeutinnen sofort weiter zu beschäftigen.

Die Kündigungen waren im April 2018 vor dem Hintergrund eines seit längerem andauernden Tarifstreits erfolgt. Die beiden Klägerinnen hatten im März am Vorabend eines Streiks Informationsbroschüren der Gewerkschaft Ver.di in die Patientenpostfächer gelegt und damit laut Klinikleitung gegen eine Anweisung verstoßen sowie den Betriebsablauf erheblich gestört.

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