
Sie habe einen kritischen Zustand des Patienten während ihres Dienstes bemerkt und sofort die Ärzte alarmiert, das Beatmungsgerät aber nicht angefasst, erklärte die 50-Jährige am Donnerstag zu Prozessbeginn.
Die Angeklagte war im August 2017 auf der Intensivstation eines Klinikums im Stadtteil Friedrichshain tätig, als es aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu einem tödlichen Fehler kam. Die 50-Jährige sei für zwei Patienten verantwortlich gewesen, heißt es in der Anklage. Weil sich einer der Männer den Beatmungsschlauch gezogen hatte, habe sie dessen Beatmungsgerät ausgeschaltet und weitere Maßnahmen durchgeführt. Sechs Minuten später habe sie «versehentlich auch das Beatmungsgerät des Geschädigten ausgestellt». Der Mann konnte nicht wiederbelebt werden.
Die 50-Jährige sagte, zwei Oberärzte und weitere Pflegekräfte seien ebenfalls im Zimmer des Patienten gewesen, als sie plötzlich mit der Frage konfrontiert wurde, warum die Maschine ausgestellt worden sei. «Ich war wie vor den Kopf geschlagen», schilderte die Angeklagte. Einige Wochen später habe sie die Kündigung erhalten. Dagegen wehre sie sich vor einem Arbeitsgericht. Der Prozess um fahrlässige Tötung wird am 27. September fortgesetzt.





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