
Auf der Grundlage eines neuen Gutachtens wird nun nicht mehr wegen des Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gegen den Mediziner ermittelt. Die Behörde hält ihn aber weiterhin für verdächtig, gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten nach dem Transplantationsgesetz verstoßen zu haben.
Die Ermittler hatten den Haftbefehl auf der Grundlage eines Gutachtens beantragt. Der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie sollte demnach dafür verantwortlich sein, dass an sechs Patienten mutmaßlich medizinisch nicht notwendige Lebertransplantationen vorgenommen wurden. Eine dieser Transplantationen soll zum Tode des Patienten geführt haben. Der Mediziner war Anfang September verhaftet worden. Der Haftbefehl war einige Tage später unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Zweites Gutachten kommt zu einem anderen Ergebnis
Nach dpa-Informationen waren jedoch noch offene Fragen zu klären, so dass die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten in Auftrag gab. Dieses habe den sich aus dem ersten Gutachten ergebenden Verdacht in Frage gestellt, hieß es am Montag. Der erste Gutachter habe erklärt, dass Transplantationen medizinisch nicht angezeigt waren, weil weniger riskante Behandlungsmethoden zur Verfügung gestanden hätten.
Der neue Gutachter lege bei der Abwägung der alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken andere Kriterien zugrunde. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die fraglichen Transplantationen medizinisch angezeigt gewesen seien.





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