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MDK-ReformgesetzHessens Kliniken wehren sich gegen Strafzahlungen

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) wehrt sich mit einer Kampagne gegen Strafzahlungen nach korrigierten Rechnungen. Unter dem Motto „Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ äußert der Verband Kritik am MDK-Reformgesetz.

Symbolfoto
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Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019 verabschiedetes Bundesgesetz, das die Befugnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) neu fasst (MDK-Reformgesetz).

„Für jede Krankenhausrechnung, die einen Fehler enthält, müssen nun Krankenhäuser an die Krankenkasse 300 Euro Strafe zahlen“, erklärt die Krankenhausgesellschaft. „Besonders unverständlich ist, dass die Gründe, die zu der Rechnungsänderung geführt haben, gänzlich unberücksichtigt bleiben.“ So müssten Krankenhäuser auch dann Strafe zahlen, wenn ein Patient nicht entlassen werden kann, weil es keine Anschlussversorgung gibt, zum Beispiel kein Reha- oder Pflegeplatz gefunden wurde. In solchen Fällen kann der MDK die Verweildauer nachträglich kürzen und löst damit die „Strafzahlung“ aus.

„Es kann nicht ernsthafter Wille des Gesetzgebers sein, dass Krankenhäuser, die ihrer sozialen Fürsorge nachkommen, im Nachhinein dafür bestraft werden“, argumentiert der Geschäftsführer der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Steffen Gramminger. Dafür, dass Pflege- oder Rehaplätze fehlen, könnten die Krankenhäuser nichts - und dürften erst recht nicht bestraft werden.

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