
Mit einer großangelegten Anzeigenschaltung in der Metropolregion Nürnberg machen mittelfränkische Kliniken ihrem Unmut über geplante Strafzahlungen für Krankenhäuser Luft. Hintergrund ist das vom deutschen Bundestag im Dezember 2019 beschlossene Reformgesetz für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Krankenhäuser, die nach MDK-Meinung Patienten länger als notwendig stationär behandeln, nicht nur eine Rechnungskürzung hinnehmen müssen sondern zukünftig auch Strafe zahlen sollen – mindestens 300 Euro pro Fall.
Politik in der Kritik
Die Krankenhäuser sind über diese Regelung entsetzt und empört, denn der Grund für eine verlängerte Liegedauer sei in den meisten Fällen die fehlende Anschlussversorgung: der Patient könne nicht entlassen werden, wenn ein Seniorenheim ihn am Wochenende wegen Personalmangel nicht zurücknehme, kein freier Platz in einer Reha-Maßnahme frei sei oder Angehörige die Versorgung zu Hause nicht gewährleisten könnten.
Man müsse sich bei solchen Gesetzen fragen, inwieweit damit durch die politischen Entscheidungsträger nicht auch der oftmals von diesen selbst bemängelten Verrohung im gesellschaftlichen Umgang Vorschub geleistet werde, wenn soziales Engagement und verantwortliches Handeln in der Daseinsvorsorge als unwirtschaftliches Handeln diffamiert und bestraft werde.
Kliniken fürchten finanzielle Schwächung und Gefährdung der Versorgungssicherheit
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwartet, dass durch die neue Regelung im MDK-Gesetz den Krankenhäusern allein im laufenden Jahr circa 380 Millionen Euro weggekürzt werden. Zudem sind noch weitere Abschläge vorgesehen, wenn die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung nicht erfüllt oder nicht wie vorgeschrieben dokumentiert und gemeldet werden. Dies führe zur weiteren wirtschaftlichen Schwächung von Krankenhäusern, sind sich die Klinikvorstände einig. Letztlich wird so die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken sei das Gesetzesvorhaben damit mehr als nur ein Zeichen mangelnder Wertschätzung für ihre alltägliche Arbeit, deren Bedeutung aktuell angesichts einer drohenden Virusepidemie mehr als deutlich sei. Das Gesetz kann im März noch angepasst werden.





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