Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

... Fortsetzung des Artikels

Geschäftsjahr 2019Investitionsbelastungen des KRH nicht mehr refinanzierbar

Daneben wurde 2019 das KRH MobilTeam gegründet. Eine interne Zeitarbeitsagentur, die es Beschäftigten ermöglicht, nur zu ihren Wunscharbeitszeiten im Dienst zu sein. Im Gegenzug sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter örtlich flexibel und können KRH-weit eingesetzt werden, wenn vor Ort kurzfristige Ausfälle, beispielsweise durch Krankheit auftreten. Im MobilTeam erfolgte im Jahr 2019 bereits ein Aufbau auf 39 Beschäftigte, was zu einer erheblichen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und zu einem weiter angestrebten Zurückdrängen des Einsatzes von externen Zeitarbeitskräften führte. Der Aufbau des MobilTeams mit bis zu 100 Vollkräften und die Einführung von Entlastungstagen für an Patienten tätige Pflegende war bereits Bestandteil eines umfangreichen Einigungspaketes, das 2019 verhandelt und Anfang 2020 mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen werden konnte.  

Die vielen Vorteile, die das Arbeiten im KRH hat, auch nach außen zu zeigen und für die Fachkräftegewinnung zu nutzen, war ein weiterer Baustein, der auch in der Öffentlichkeit in der Region Hannover wahrgenommen werden konnte. Die Entwicklung des Arbeitgeberprofils „Spießer, Abenteurer und Lebenskünstler“ hat mit dazu beigetragen, dass sich die Bewerberzahlen in der Spitze vervierfacht haben. Außerdem hat dieses Unternehmensprofil erheblich Strahlkraft nach innen entwickelt und zu einer stärkeren Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen geführt. Im Ergebnis arbeiteten mit fast 8000 Beschäftigten im Jahresschnitt fast 160 Menschen mehr im KRH als im Jahr zuvor.  

Ausblick 2020

Das Jahr 2020 wird auch für die an Turbulenzen gewöhnte Krankenhausbranche ein außergewöhnliches bleiben, da es vom aktuellen Corona-Pandemiegeschehen überlagert ist. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies letztendlich auf das Klinikum Region Hannover haben wird, kann noch nicht abschließend gesagt werden. Dafür ist das Zusammenwirken der unterschiedlichen Sonderreglungen, Verordnungen und Außerkraftsetzungen alter Regelungen zu komplex und die Entwicklung bis zum Jahresende zu unklar. Als Beispiele seien hier nur das vorübergehende Verbot von Elektivbehandlungen, die Erstattung einer Bettenleerstandspauschale als Ersatz- und Vorhaltefinanzierung und die weiter geltenden Freihaltevorgaben für Behandlungskapazitäten genannt. Zudem kann noch nicht abgeschätzt werden, wie sich die Zahl der behandlungsbedürftigen Corona-Patienten im weiteren Verlauf des Jahres entwickeln wird.

Feststellbar ist schon jetzt, dass neben den nicht erfolgten Elektivbehandlungen auch ein deutlicher Rückgang bei den Notfallenbehandlungen, insbesondere bei den Schlaganfällen und Herzinfarkten, zu verzeichnen ist. Dieses führen die Experten auf die besondere Zurückhaltung von Patientinnen und Patienten zurück, die bei einem Krankenhausaufenthalt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko fürchten. Dieses Risiko steht allerdings in keinem Verhältnis zu den Schäden, die durch eine Nichtbehandlung eines Schlaganfalls und Herzinfarktes eintreten können.

Nach Einschätzung der KRH Geschäftsführung werden die Konstanten des Jahres 2019 auch für 2020 und darüber hinaus prägend bleiben. „Der ungeheure Druckaufbau durch den Gesetzgeber, der kaum Reaktionszeiten vorsieht und die komplexe Gemengelage der gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen, wie der Fachkräftemangel, die zunehmende Bürokratisierung, das aggressive Prüfverhalten des Medizinischen Dienstes, die unzureichenden ambulante Notfallversorgungsstrukturen, die unzureichende Investitionsfinanzierung und die Endlichkeit der Kostenschraube im DRG-System genannt, werden uns weiter vor erhebliche Herausforderungen stellen.“    

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen