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AnhörungKeine Ausnahmeregelung für Neubrandenburgs Frühchen

Im Kampf um den Erhalt der Versorgungsstrukturen von Extrem-Frühchen in Neubrandenburg kam es nun zu einer Anhörung im Bundestag. Eine Ausnahmegenehmigung für das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum war zuvor von den Kranken- und Ersatzkassen abgelehnt worden.

Baby, das in einem Inkubator liegt.
July/stock.adobe.com
Symbolfoto

Seit Januar 2023 dürfen –  nach Beschluss der kassenärztlichen Fachkommission – am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg keine Extrem-Frühchen mehr behandelt werden. Angespornt durch die Bekanntgabe im Herbst 2022 sammelten die Neubrandenburger mehr als 100 000 Unterschriften gegen die Schließung ihres „Perinatalzentrums Level 1“. Die darauf hin veranlasste 90 minütige Anhörung im Bundestags-Petitionsausschuss verlief jedoch ernüchternd. Die geforderte Ausnahmeregelung wurde vorerst abgelehnt.

Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, Edgar Franke (SPD), wies mehrfach auf Studienbelege hin, die eine erhöhte Patientensicherheit mit einer jährlichen Mindestanzahl an Versorgungsfällen in Verbindung brachten. Die Klinik in Neubrandenburg erreiche die vorgegebene Anzahl von 20 Fällen pro Jahr aber nicht.

Diesen Zusammenhang bestritt unter anderem der Leiter der Kinderklinik am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Sven Armbrust. Er untermauerte, dass die Sterblichkeit bei Frühchen mit weniger als 1250 Gramm Geburtsgewicht auch in der jetzigen Klinikstruktur im Nordosten gesunken sei. „Wir sind besser als Kanada oder Schweden, wo die Zentralisierung noch weiter vorangeschritten ist“, so Armbrust. Zudem hätte Neubrandenburg vor der Corona-Pandemie durchaus 16 bis 20 solcher Fälle pro Jahr behandelt.

Ausnahmegenehmigung abgelehnt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte gefordert, dass es für Neubrandenburg eine Ausnahmegenehmigung geben soll. Das war von Krankenkassen und Ersatzkassen abgelehnt worden, doch die Neubrandenburger wollen nicht aufgeben. „Ein Kampf ist erst zu Ende, wenn er zu Ende ist“, sagte Klinikgeschäftsführerin Gudrun Kappich der Deutschen Presse-Agentur nach der Anhörung. Besonders die Krankenhausplanung müsse Ländersache bleiben.

Im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern hatte das Land Klinik-Maximalversorger in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg bestimmt. Ohne die Extrem-Frühchenversorgung in Neubrandenburg, wo auch Eltern aus Vorpommern und dem Norden Brandenburgs betreut werden, müssen Eltern und Patienten nun viel weitere Wege in Kauf nehmen, etwa nach Berlin, Rostock, Schwerin und Greifswald, das noch eine Ausnahmegenehmigung hat.

„Es wäre schlimm, wenn bestehende und funktionierende Strukturen kaputt gemacht werden“, sagte Kappich. Sie freue sich, dass Bundestagsabgeordnete parteiübergreifend Unterstützung zugesagt hätten. Endgültig will der Petitionsausschuss erst später einen Beschluss fassen.

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