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RatsbeschlussKlinikum Wilhelmshaven bleibt in kommunaler Trägerschaft

Die Stadt Wilhelmshaven hat entschieden, das Klinikum Wilhelmshaven mit bis zu 13,8 Millionen Euro finanziell zu unterstützen. Ein Sanierungskonzept muss bis Ende November vorgelegt werden.

Plan
Gajus/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat sich in der letzten Ratssitzung mit 33 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen für die Fortführung des Klinikums Wilhelmshaven (KW) in kommunaler Trägerschaft ausgesprochen. Die Liquidität des Klinikums soll mit bis zu 13,8 Millionen Euro gestärkt werden.

Das Eigenkapital soll um bis zu 6,3 Millionen Euro aufgestockt werden. Diese Aufstockung erfolgt in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage über den Eigenbetrieb Reinhard-Nieter-Krankenhaus in die KW. Die Stadtverwaltung bis Zuschüsse von bis zu 7,5 Millionen Euro leisten. Bezüglich der Finanzierung beschloss der Rat zudem Nachbewilligungen in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro zum Haushalt 2024. Zur Deckung der Eigenkapitalaufstockung werden Einzahlungen aus Krediten herangezogen, für welche noch Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2023 zur Verfügung stehen. Zur Deckung der Zuschüsse wird eine ungeplante Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen genutzt.

Allerdings dürfen die Zahlungen vonseiten der Verwaltung nur dann geleistet werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Liquidität wirklich erforderlich sind. Daher soll die KW einen aktuellen Liquiditätsplan erstellen. Außerdem muss ein sachverständiger insolvenzrechtlicher Berater der KW vor jeder Auszahlung bestätigen, dass spätestens nach einer Auszahlung keine Insolvenzantragspflicht besteht.

Jetzt drängt das Sanierungskonzept

Die KW muss außerdem bis spätestens 21. November ein Sanierungskonzept vorlegen. Dieses muss konkrete Sanierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen beinhalten und eine nachhaltige Sanierung über das Jahr 2025 hinaus sichern beziehungsweise genau benennen, welche Finanzierungsbeiträge die in den Jahren 2025 und 2026 potenziell erforderlich und derzeit nicht gedeckt sind. Auch muss die KW monatlich Bericht über die Maßnahmenumsetzung erstatten.

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Neben der genannten Variante der kommunalen Trägerschaft standen den Ratsmitgliedern bei ihrem Beschluss noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung, etwa die finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Insolvenz im Schutzschirmverfahren mit dem Ziel einer Unternehmenssanierung, die finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Insolvenz in Eigenverwaltung oder aber keinerlei Liquiditätshilfen, was zu einer Regelinsolvenz geführt hätte.

Die Entscheidung war zuvor aufgeschoben worden, da den Mitgliedern wichtige Zahlen aus dem Klinikum und rechtliche Bewertungen der externen juristischen Berater gefehlt hatten, um fundiert entscheiden zu können. Geplant war daraufhin eine Sondersitzung für den Beschluss am 16. August, welche jedoch kurze Zeit wieder später abgesagt worden ist. Über die Finanzierung des Klinikums wurde schlussendlich in der regulären Ratssitzung am 21. August entschieden.

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