Die Ärzte in kommunalen Krankenhäusern müssten häufig unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihre Patienten versorgen, sagte der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit steige und nähere sich der 60-Stunden-Marke. Überstunden seien an der Tagesordnung, um unbesetzte Stellen im ärztlichen Dienst zu kompensieren. „Die kommunalen Krankenhäuser müssen sich ihrer Verantwortung für eine qualifizierte ärztliche Versorgung stellen. Die angestellten Ärzte wollen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und erwarten eine ihrer Leistung und ihrem Einsatz entsprechende Bezahlung der Arbeit“, sagte Henke.
Die Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beginnen am 22. September 2016 in Düsseldorf. Der Ärztetarifvertrag gilt bundesweit – mit Ausnahme von Berlin und Hamburg – für angestellte Ärzte in rund 550 kommunalen Kliniken.
In der neuen Tarifrunde gehe es vor allem darum, den Anschluss an weite Bereiche des wirtschaftlichen Lebens nicht zu verlieren, erklärte Henke weiter. Die gültige Entgelttabelle wurde demnach im Tarifabschluss vom 5. Februar 2015 vereinbart. Der Abschluss sah auch vor, dass andere tarifvertragliche Bestandteile, insbesondere Regelungen zum Bereitschaftsdienst, frühestens ab 2018 wieder Gegenstand von Tarifverhandlungen sein können.


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