
Ein wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagter Pfleger hat vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt. „Ich hab da einen großen Fehler gemacht“, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken und dann seinen Rausch ausschlafen wollen. „Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen“, sagte der 26-Jährige und betont: „Es tut mir von Herzen leid.“
Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem Mann vor, im Jahr 2020 im Münchner Klinikum rechts der Isar zwei seiner Patienten getötet und es bei drei weiteren versucht zu haben. Weil er es bei zwei dieser Patienten mehrfach versuchte, zählt die Anklagebehörde insgesamt sechs Mordversuche. Zwei 80 und 89 Jahre alte Patienten starben. Laut Anklage spritzte der Mann den Patienten auf einer Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner.
Am Universitätsklinikum rechts der Isar gibt es strenge Verfahrensanweisungen zu Medikamenten.
Der Angeklagte hat angegeben, er habe selbst Medikamente in der krankenhauseigenen Apotheke für seine Station bestellt – und nach Belieben abgezweigt. Mit diesen Arzneimitteln soll er laut Staatsanwaltschaft dann die zwei Morde verübt und sechs Mordversuche begangen haben.
„Am Universitätsklinikum rechts der Isar gibt es strenge Verfahrensanweisungen zu Medikamenten“, sagte eine Sprecherin der Klinik zu den Vorwürfen. In der Regel dürften nur Ärzte und Ärztinnen in der hauseigenen Apotheke Medikamente bestellen. „Pflegekräfte können lediglich in Ausnahmefällen dazu autorisiert werden. Die Bestellungen erfolgen digital und passwortgeschützt. Eine zusätzliche Kontrolle erfolgt fallweise über die hauseigene Apotheke, wenn etwa über eine Station eine größere Medikamentenmenge als gewöhnlich bestellt wird.“ Ob für den angeklagten Pfleger eine solche Ausnahmeregelung galt, ließ die Klinik offen.
Null-Toleranz-Grenze bei Alkohol im Dienst
Im Universitätsklinikum rechts der Isar herrsche eine Null-Toleranz-Grenze bei Alkohol im Dienst, erklärte die Sprecherin weiter: „Mitarbeitende, die alkoholisiert zur Arbeit erscheinen, werden umgehend von den Vorgesetzten nach Hause geschickt und müssen auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies galt auch für den Beschuldigten.“ Seit Bekanntwerden der Fälle im Jahr 2020, die von einem aufmerksamen Assistenzarzt der Klinik aufgedeckt wurden, habe das Krankenhaus seine „internen Sicherheitsregularien und Kontrollmechanismen noch einmal verschärft“.





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