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Oldenburger Klinik-FusionPius-Hospital-Spitze unter Beschuss des Weihbischofs

Der Ton in der Diskussion um die Fusion des Pius-Hospitals mit dem Evangelischen Krankenhaus in Oldenburg verschärft sich. Jetzt droht Weihbischof Wilfried Theising laut Medienberichten der Führung des Pius-Hospitals mit Aufsichtsmaßnahmen.

Gabelung
fotogestoeber/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Streit um die Zusammenlegung des Pius-Hospitals Oldenburg mit dem Evangelischen Krankenhaus zu einem gemeinsamen konfessionellen Innenstadtkrankenhaus geht in eine neue Runde. Laut einem Bericht der Nordwest Mediengruppe droht Weihbischof Wilfried Theising der Führung des Pius-Hospitals nun mit Konsequenzen, wenn das Hospital das derzeitige Fusionsmodell vorantreibe.

Zitiert wird aus einem Schreiben des Bischöflich Münsterschen Offizialats, das an die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat des Pius-Krankenhauses gerichtet sei: Sollte das Haus die Fusion weiter vorantreiben, werde die Stiftungsaufsicht „im Bedarfsfall Aufsichtsmaßnahmen“ ergreifen, um „die Einheit von Stiftungszweck und Stifterwille“ im Notfall wiederherzustellen.

Contra stützt sich auf neues Gutachten

Wie NWZonline berichtet, zieht das Offizialat für sein Fusions-Veto ein Gutachten des Braunschweiger Rechtswissenschaftlers Wilhelm-Albrecht Achilles heran. Dieses würde nahelegen, dass die angestrebte Fusion „vom Stifterwillen und Stiftungszweck nicht mehr gedeckt“ sei. Daher sei es dringend nötig, dass Management und Aufsichtsgremium diesen Ergebnisse Beachtung schenkten. Der bislang verfolgte Plan zur Fusion stellte nach Einschätzung des Offizialats nicht mehr den richtigen Weg für die Verhandlungen mit dem Evangelischen Krankenhaus dar.

Nach dem Rauswurf des Pius-Verwaltungsrats im März und dessen Rücknahme aufgrund massiver Proteste hält der Weihbischof nach wie vor an dem „katholischen Leuchtturm“ fest. Obwohl sich beide Seiten Ende März auf ein „Zusammengehen auf Augenhöhe“ verständigt hatten, versteht das Offizialat hierunter lediglich eine Zusammenarbeit zweier Häuser, die rechtlich selbständig sind.

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