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Landgericht KarlsruheProzessstart nach Brandtod – Arzt weist Verantwortung zurück

Ein Patient starb 2023 bei einem Brand in der Helios-Klinik in Pforzheim, weil er auf einer Liege festgebunden war. Nun stehen Ärzte und Pflegerinnen vor Gericht. Zum Prozessauftakt weist ein Arzt die Verantwortung von sich.

Gesetzbuch liegt aufgeschlagen auf einem Tisch.
Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Symbolfoto

Weil er auf seiner Liege mit Gurten fixiert war, verbrannte ein Patient 2023 im Helios Klinikum Pforzheim. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Tod des 58-Jährigen hat am 29. Januar ein Prozess am Landgericht Karlsruhe begonnen. Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Einer der Ärzte hat zum Verhandlungsauftakt jegliche Verantwortung von sich gewiesen. Er habe die Fixierung nicht angeordnet und davon auch keine Kenntnis gehabt, ließ er über seinen Verteidiger vor dem Landgericht Karlsruhe mitteilen. Dem Arzt wird Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorgeworfen, die anderen drei Angeklagten stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Auch sie wollten sich schriftlich zu den Vorwürfen äußern – allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Angeklagten sollen den betrunkenen Mann, der sich in der Notaufnahme aggressiv verhalten haben soll, im Mai 2023 ohne richterliche Anordnung fixiert und dann über Stunden unbeaufsichtigt gelassen haben. Der Patient soll in dieser Zeit versucht haben, mit einem Feuerzeug die Gurte in Brand zu setzen und sich so zu befreien. Versehentlich zündete er damit aber die Matratze und seine Kleidung an. Ein Feuer brach aus, dem er nicht entkommen konnte.

Zuvor war der Mann nach einem Sturz mit einer Platzwunde in die Notaufnahme des Krankenhauses eingeliefert worden. Da er betrunken war und sich aggressiv verhielt, war er fixiert worden. Das ist über einen längeren Zeitraum hinweg nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Diese gab es laut Anklage nicht.

Bei lebendigem Leibe verbrannt

Er „verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein“, sagte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers als Nebenklägerin vertritt. Die stundenlange Fixierung sei nicht genehmigt gewesen und es habe auch keine Sitzwache gegeben, wie eigentlich vorgeschrieben. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Fixierung von Patienten seien nicht im Entferntesten eingehalten worden. Das Helios Klinikum Pforzheim äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Für den Prozess mit insgesamt neun Verhandlungstagen sind neun Zeugen und vier Sachverständige und auch ein Gutachter geladen. Ein Urteil könnte am 19. März fallen.

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