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TarifeinigungReduzierung der Arbeitsbelastung von Caritas-Ärzten

Die Tarifrunde der Ärztinnen und Ärzte der Caritas konnte mit einer Einigung abgeschlossen werden. Neben Gehaltssteigerungen soll durch die Begrenzung von Rufbereitschaften und mehr Urlaub die Arbeitsbelastung langfristig reduziert werden.

Ein Arzt und ein Geschäftsmann schütteln Hände. Im Hintergrund sind zwei Krankenhausmitarbeiterinnen verschwommen zu sehen, eine Ärztin und eine Pflegerin.
Georgerudy/stock.adobe.com
Symbolfoto

In der Ärzte-Tarifrunde der Caritas konnte eine Einigung erzielt werden. Die rund 30 000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Kliniken erhalten seit dem 1. Juli 2022 Gehaltssteigerungen von 3,35 Prozent sowie eine Einmalzahlung. Bis Januar 2023 treten schrittweise Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung und für mehr Freizeit in Kraft. Für die im Vergleich zum kommunalen Öffentlichen Dienst verspäteten Umsetzung der Gehaltssteigerungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte der Caritas individuell berechnete Ausgleichszahlungen für den Zeitraum von Oktober 2021 bis zur Umsetzung bei der Caritas.

Bereitschaftsdienste werden begrenzt

Mit der Tarifeinigung in der Caritas wurden auch Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung aus der Tarifrunde vor zwei Jahren nachgebessert. Die Zahl von Rufbereitschaften wird begrenzt. Künftig dürfen grundsätzlich nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden; zusätzliche Dienste sind zuschlagpflichtig. Die Höchstbelastung für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte bei Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit wird entsprechend angepasst. Es gibt mehr Urlaub sowie monatlich zwei gesicherte freie Wochenenden.

Die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung:

  • Tabellenentgelte, Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste sowie Rettungsdienstzuschläge steigen um 3,35 Prozent (ab 01.07.2022)
  • Erholungsurlaub steigt von 30 auf 31 Tage (ab 01.01.2022)
  • Mindestens zwei freie Wochenenden pro Kalendermonat (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von vier Bereitschaftsdiensten pro Kalendermonat (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten) und erhöhte Bewertung der Bereitschaftsdienste (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von dreizehn Rufbereitschaften pro Kalendermonat, anteilig bei Teilzeitbeschäftigten (ab 01.07.2022)
  • Zusatzurlaub bereits ab 144 Stunden nächtlichen Bereitschaftsdienst (ab 01.01.2022)
  • Ein weiterer Tag Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Kalenderhalbjahr (ab 01.01.2022)
  • Werden Dienstpläne in kürzerer Frist als vier Wochen erstellt, erhöhen sich die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft um 17,5 Prozent (ab 01.01.2023)

Entgelterhöhung benötigt noch Zustimmung

Die Bundeskommission tagte am 30. Juni 2022 in Münster, vorangegangen waren zwei Verhandlungsrunden zwischen der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite. Der Beschluss der Bundeskommission der Caritas gilt bezüglich der Strukturelemente direkt. Bezüglich der Entgelterhöhung müssen die sechs Regionalkommissionen der Caritas dem Beschluss der Bundeskommission noch zustimmen.

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes hat sich im Oktober 2021 den Forderungen des Marburger Bundes angeschlossen, der sich parallel in Tarifverhandlungen für die kommunalen Krankenhäuser befand. Im Kern forderte die Mitarbeiterseite der Caritas für die 30 000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Kliniken eine Begrenzung von Bereitschaftsdiensten und von Rufbereitschaft sowie verlässlichere Erholungszeiten.

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