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GK-MittelrheinLandkreis knüpft Bedingungen an Klinikrettung in Boppard

Eine Schließung des Krankenhauses in Boppard scheint vorerst abgewendet. Der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stadt wollen die Verluste des Standortes, der zum angeschlagenen GK-Mittelrhein gehört, übernehmen. Eine Bedingung stellen sie allerdings.

Krankenhaus Heilig Geist Boppard
GK-Mittelrhein
Das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard ist von der Schließung bedroht.

Die Entscheidung dürfte vielen Kommunalpolitikern nicht leicht gefallen sein, aber nach einer mehrstündigen Sondersitzung am 5. August steht fest: Das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard wird aller Voraussicht nach nicht kurzfristig geschlossen. In besagter Sitzung hat der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises beschlossen, das defizitäre Krankenhaus, das zum Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GK-Mittelrhein) gehört, finanziell zu unterstützen.

Gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ werde man eine Verlustübernahme bis Ende des Jahres 2025 mittragen, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Auch der Stadtrat Boppard habe dieser Lösung zugestimmt, berichtet der „SWR“. Bei der Stiftung steht diese Entscheidung offenbar noch aus.

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Damit erfüllen Kreis und Stadt die Bedingungen, die die Mehrheitsgesellschafter des GK-Mittelrhein – der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz – ihnen diktiert hatten: Eine ausreichende Verlustübernahme für die Jahre 2024 und 2025, so die klare Ansage aus Koblenz, sei eine zwingende Voraussetzung für den Fortbestand des Krankenhausstandortes. Zuletzt dürfte das Defizit in Boppard bei rund zwei Millionen Euro gelegen haben, berichtet der „SWR“ unter Bezugnahme auf ein Sanierungsgutachten des Beratungsunternehmens Roland Berger.

Kreis fordert umsetzungsfähiges Zukunftskonzept

Nun, da die Bedingungen erfüllt sind, „können am Standort Boppard jetzt Zukunftskonzeptionen erarbeitet werden“, sagt Volker Boch, der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises. Mit genau dieser Bedingung will er die finanziellen Zusagen der Kommunen verknüpft wissen. Denn der Landkreis sei kein Gesellschafter des wirtschaftlich angeschlagenen GK-Mittelrhein, wird betont, und habe auch keine rechtliche Verpflichtung, das Krankenhaus in Boppard zu betreiben.

Entsprechend habe der Kreistag die Zusicherung einer Verlustübernahme bis zum Ende des Jahres 2025 an Eckpunkte geknüpft, die erfüllt werden müssten, heißt es in der Mitteilung weiter. Wesentliche Bedingung sei, „dass in den kommenden Monaten am Standort Boppard intensiv an einem umsetzungsfähigen Zukunftskonzept für den weiteren Erhalt des Hauses gearbeitet wird, um das Haus wirtschaftlich betreiben zu können“.

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