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JahresberichtStädtisches Klinikum Dresden verzeichnet Minus im Geschäftsjahr 2017

Das Städtische Klinikum Dresden beendet das Geschäftsjahr 2017 nach aktuellem Stand mit einem Minus von 2,7 Millionen Euro. Gründe seien unter anderem ein zögerlicher Sanierungsfortschritt.

Städtisches Klinikum Dresden, Standort Löbtau
Archiv
Städtisches Klinikum Dresden, Standort Neustadt

„Es ist festzustellen, dass der bereits Mitte 2016 aufgestellte Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 nicht in allen Punkten realisiert werden konnte. Vor allem die Einnahmen aus Leistungen im stationären Bereich blieben hinter den Erwartungen zurück. Es wurden weniger Patienten behandelt als geplant“, erklärt der Kaufmännische Direktor Jürgen Richter. Wesentlich haben die durch Baumaßnahmen eingeschränkten Kapazitäten zu diesem Ergebnis beigetragen. Eine leitende Stelle konnte nicht besetzt werden.

Zudem fiel der fusionsbedingte Umstellungsaufwand höher aus als ursprünglich angenommen. Zwar gelang es die Sachkosten zu reduzieren, im Gegenzug waren jedoch auch höhere Personalkosten zu verbuchen. Beispielsweise profitieren deutlich mehr Beschäftigte von der neuen Entgeltordnung des TVöD, so dass diese Stellen im Jahr 2017 höher zu gruppieren waren. Der Jahresetat des Städtischen Klinikums Dresden belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf über 289,6 Millionen Euro. Davon machen Personalkosten allein rund 67 Prozent aus.

Wirtschaftsplan 2018 kann nachgebessert werden

Das Direktorium des Städtischen Klinikums wird den Wirtschaftsplan 2018 anhand des vorläufigen Jahresergebnisses 2017 analysieren und erforderlichenfalls justieren. Ein Augenmerk wird auf Gebäudesubstanz und Infrastruktur liegen. Beispielsweise wird im Juni 2018 das Haus N der Nutzung übergeben. Eine aktuelle Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass der investive Bedarf des Städtischen Klinikums rund 93 Millionen Euro beträgt.

Insofern wird der Dialog mit dem Freistaat Sachsen fortgeführt, der für die Investitionsfinanzierung in Krankenhäusern verantwortlich ist. Angesichts der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs dürften dem Freistaat mehr Mittel für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung stehen. Diesen Spielraum gilt es zu nutzen.

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