
Da er unter einer psychischen Krankheit und Wahnvorstellungen leide, sei er jedoch nicht schuldfähig. Dies belege ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten. Zudem stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Mann, der unter anderem unter Verfolgungswahn leide, werde daher zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er hatte in dem Prozess bis zuletzt seine Unschuld beteuert.
Die Tat hatte sich Mitte August vergangenen Jahres ereignet. Der 52 Jahre alte Allgemeinmediziner war in seiner Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet worden, zudem war eine Arzthelferin verletzt worden. Der Asylbewerber, dessen Alter vom Gericht nicht eindeutig geklärt werden konnte, wurde wenig später festgenommen.
20 Messerstiche in Kopf und Hals
Dem Urteil zufolge wollte er sich für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei davon ausgegangen, von dem Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein. Belege für mögliche medizinische Fehler gebe es jedoch nicht, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Walter.
Der Mediziner war den Angaben zufolge nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort gestorben. Er habe keine Chance gehabt, dem Angriff zu entkommen, sagte der Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18).





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