
Das von ihm per Eilantrag erwirkte Aussetzen einer Pressekonferenz der Uni-Klinik im Oktober 2019, bei der viel Kritik an ihm zu erwarten gewesen sei, befand der Verwaltungsgerichtshof (VGH) für rechtens. Die Beschwerde der Uniklinik gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wurde abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte.
Im Herbst vergangenen Jahres wollte eine vom Klinik-Aufsichtsrat eingesetzte externe Kommission zur Aufklärung der Affäre ihre endgültigen Ergebnisse vortragen. Das Gremium hatte bereits im Juli 2019 ein für Sohn verheerend ausgefallenes Zwischenergebnis veröffentlicht. Sohn wollte sich insbesondere gegen Äußerungen wehren, wie sie damals gefallen waren. Das Gericht folgte der Argumentation des Mediziners, dass keine Stellungnahmen und Bewertungen abzugeben seien, die zugleich Gegenstand des gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahrens seien. Das müsse bis zum Abschluss dieses Verfahrens gelten, hatte Sohn gefordert.
Bei der Affäre geht es um einen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs. Sohn hatte den Test am 21. Februar Fachwelt und Öffentlichkeit als bald marktreifen Meilenstein bei der Brustkrebserkennung vorgestellt. Kritiker warfen ihm vor, angesichts fehlender Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift und hoher Fehlerquoten unbegründete Erwartungen zu schüren. Der bereits am 22. Januar gefasste Beschluss (Az.: 9S 2797/19) ist rechtskräftig.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen