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Neue VerdachtsfälleVordrängeln bei Corona-Impfung?

Die Fälle um vorzeitig geimpfte Klinik-Chefs in Niedersachsen wurden gerade bekannt, da folgen schon die nächsten. Auch in Hessen und Thüringen soll die Impfreihenfolge in Kliniken und Pflegeeinrichtungen missachtet worden sein.

Impfen
Sharryfoto/stock.adobe.com
Symbolfoto

In einer Klinik im nordhessischen Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) sollen zwei leitende Angestellte vorzeitig gegen das Coronavirus geimpft worden sein - obwohl sie nicht zur priorisierten Personengruppe gehören. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte am Dienstag den Vorfall und kündigte „personalrechtliche Konsequenzen“ an. Die beiden seien freigestellt, bis die Vorwürfe aufgearbeitet seien.

„Wir bedauern sehr, was passiert ist“, sagte die Sprecherin. Medien hatten über den Vorfall vom Dienstag vergangener Woche berichtet. Wer die beiden geimpft hat und ob weitere Impfungen möglicherweise unrechtmäßig verabreicht wurden, war der Klinik zunächst noch nicht geklärt.

Das Thüringer Gesundheitsministerium prüft währenddessen drei gemeldete Vorfälle, bei denen die vorgeschriebene Reihenfolge beim Impfen nicht eingehalten worden sein soll. „Wir prüfen diese Fälle. Dabei wird auch geschaut, welche Sanktionsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen“, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage. Auch die „Thüringer Allgemeine“ berichtete online darüber.

Nach Ministeriumsangaben wurden zwei solche Vorfälle im Umfeld von Pflegeeinrichtungen im Weimarer Land und im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet. Einen weiteren soll es im Umfeld eines Krankenhauses im Wartburgkreis gegeben haben. In allen drei Fällen soll es jeweils um „einige Personen“ gegangen sein.

Laut dem Thüringer Gesundheitsministerium wird nun auch geprüft, ob es bei den Verdachtsfällen im Freistaat um Restmengen von Impfstoff in den Ampullen ging. Hier gilt, dass möglichst kein Impfstoff übrig bleiben und entsorgt werden soll. Ärzte beispielsweise seien angehalten, kleine Wartelisten zu erstellen, auf denen Personen stehen, die dann mit den Resten noch geimpft werden können.

„Dabei sollen möglichst impfberechtigte Personen angesprochen werden“, erklärte das Ministerium. Dazu zählten etwa Pflegekräfte, die vielleicht zuerst nicht und dann doch geimpft werden wollten. Auch Ärzte oder Personal des Rettungsdienstes könnten auf solchen Listen stehen. Dafür sollen aber keine neuen Ampullen angebrochen werden. „Personen, die auf diese Weise eine Erstimpfung erhalten haben, werden beim Termin für die Folgeimpfung (Zweitimpfung) mit eingeplant.“

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