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TrennungMedizinische Geschäftsführerin der Imland Kliniken abberufen

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat der Imland Kliniken am vergangenen Montag die medizinische Geschäftsführerin Dr. Anke Lasserre abberufen. Die Trennung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Westküstenkliniken
Dr. Anke Lasserre

Am vergangenen Montag entschied der Aufsichtsrat der Imland Kliniken über den Ausschluss von Dr. Anke Lasserre. Die Medizinische Geschäftsführerin wurde mit sofortiger Wirkung abberufen und von ihrer Tätigkeit für die Klinikgruppe freigestellt. Der Kaufmännische Geschäftsführer der Imland Kliniken Markus Funk soll bis zur Nachbesetzung der Medizinischen Geschäftsführung in alleiniger Verantwortung die Klinikleitung wahrnehmen.

Den Beschlussfassungen des Aufsichtsrates seien intensive Beratungen und Gespräche mit Führungskräften sowie Beschäftigtenvertreterinnen und –vertretern vorausgegangen. Als Ergebnis dieser Beratungen sei der Aufsichtsrat zu der Einschätzung gekommen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Geschäftsführung in der derzeitigen Zusammensetzung mit den Führungskräften und den weiteren Beschäftigten nicht in erforderlichen Maße gegeben sei. Der Aufsichtsrat sehe leider auch keine Perspektive, wie diese Basis in der gebotenen Zeit geschaffen werden könne. Deshalb sei eine Neubesetzung auf der Ebene der Geschäftsführung erforderlich.

Dr. Anke Lasserre war seit dem 1. Januar 2019 als medizinische Geschäftsführerin für die Imland Kliniken tätig. In dieser Zeit habe sie das wirtschaftliche Ergebnis der Klinikgruppe kurzfristig verbessern und eine Neuaufstellung der Klinik anschieben können. Nachdem die Imland Kliniken in den Jahren 2014 bis 2018 noch Defizite in einer Größenordnung von durchschnittlich rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet hatte, konnte das Jahr 2019 selbst unter Herausrechnung von Unterstützungsmaßnahmen des Kreises mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen werden.

Der Aufsichtsrat beauftragte den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Nachbesetzung der freigewordenen Position in der Geschäftsführung in die Wege zu leiten. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt zudem die Befugnis, bei Bedarf eine Personalberatungsagentur bei der Suche zu involvieren.

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