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Neue RegierungPetra Köpping bleibt Gesundheitsministerin in Sachsen

Petra Köpping bleibt Gesundheitsministerin in Sachsen und übernimmt zusätzlich das Amt der stellvertretenden Ministerpräsidentin. Sie begrüßt zentrale Ziele der Krankenhausreform, fordert jedoch Änderungen für die Versorgung im ländlichen Raum.

Petra Köpping
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Petra Köpping ist auch weiterhin Gesundheitsministerin in Sachsen.

In Sachsen gibt es eine neue Regierung – doch manches bleibt dennoch beim Alten: Petra Köpping (SPD) ist weiterhin Sozialministerin und somit auch für die Gesundheitspolitik verantwortlich. Zusätzlich wird sie künftig stellvertretende Ministerpräsidentin des Freistaates sein. Michael Kretschmer bleibt Ministerpräsident.

Bereits seit 2019 amtiert Köpping als Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen. Die Staatsrechtswissenschaftlerin war 1989/90 und 1994 bis 2001 Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna. Zwischenzeitlich war sie als Außendienstmitarbeiterin der DAK tätig. Von 2001 bis 2008 war sie Landrätin des Landkreises Leipziger Land, danach arbeitete sie für ein Jahr als Beraterin der Sächsischen Aufbaubank.

Von 2009 bis Anfang 2020 war Köpping im Sächsischen Landtag, von 2014 bis 2021 Kreisrätin im Kreistag des Landkreises Leipzig. Zur Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde sie 2014 berufen; diesen Posten hatte sie bis 2019 inne.

Wichtig ist mir, dass die neu gewählte Bundesregierung umgehend die Arbeit zur Weiterentwicklung der Reform aufnimmt.

„Wichtig ist mir, dass die neu gewählte Bundesregierung umgehend die Arbeit zur Weiterentwicklung der Reform aufnimmt“, betonte die Ministerin Ende November bei der Entscheidung des Bundesrates, die Krankenhausreform passieren zu lassen. Damit auch in Zukunft jeder Bürger die stationäre Versorgung in angemessener Zeit erreichen könne, müssten laut Köpping praktikable Lösungen gefunden werden. Etwa müssten die Mindestvorhaltezahlen behutsam eingeführt und erprobt werden, damit die Versorgung in keinem Bundesland gefährdet werden.

„Zudem ist aus unserer Sicht eine gesetzliche Änderung nötig, die im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung mehr Ausnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die Krankenhausplanungsbehörden ermöglicht werden“, betonte sie. Auch die Übergangsfinanzierung müsse sichergestellt werden. Grundsätzlich befürwortet Köpping jedoch die Reform. Sie begrüße die zentralen Ziele sowie die Änderung des Finanzierungssystems.

Wir haben die Interessen der sächsischen Patientinnen und Patienten und der Krankenhäuser im Blick.

„Auch die von mir erfolgreich mit dem Bundesgesundheitsminister verhandelte Stärkung des Klinikums Chemnitz ist Teil der Reform“, erklärte die gebürtige Nordhäuserin. Das Klinikum ist eines von drei Krankenhäusern der Maximalversorgung in Sachsen und soll daher krankenhausübergreifend Aspekte der Krankenhausversorgung in Südwestsachsen koordinieren und dafür auch einen Zuschlag erhalten können. Diese Aufgabe sei vom Bund zunächst nur für Universitätsklinika vorgesehen gewesen.

Doch es gebe auch Punkte, die dringend nachgebessert werden müssten, besonders um die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum zu stabilisieren, ergänzte sie. Daher habe Sachsen sich zum damaligen Zeitpunkt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen und eine Protokollerklärung abgegeben.

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