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WettbewerbBundeskartellamt prüft Krankenhäuser

Das Bundeskartellamt schaut sich den deutschen Klinikmarkt genauer an. Mit einer Sektoruntersuchung des Krankenhauswesens sollen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in der Branche aufgearbeitet und analysiert werden.

Bundesweit werden dabei rund 500 Krankenhäuser unter die Lupe genommen, kündigte das Bundeskartellamt an - unter anderem im Hinblick auf ihre Marktsituation und ihre finanzielle Lage. Hintergrund der Prüfung sei unter anderem die fortschreitende Konsolidierung bei Krankenhäusern, durch die das Amt regelmäßig mit Fusionsvorhaben verschiedener Träger befasst sei. Die Untersuchung diene auch dem Zweck, die Beurteilungskriterien für die Fusionskontrollverfahren weiter zu entwickeln.

„Die Sektoruntersuchung soll Aufschluss über die aktuelle Marktsituation und die Wettbewerbsintensität im Bereich der akutstationären Krankenhausbehandlungen geben“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt: „Neben kommunalen und freigemeinnützigen Trägern sind hier auch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen tätig, die in den letzten zwanzig Jahren stark gewachsen sind.“ Nach Abschluss der Untersuchung will das Kartellamt einen Bericht vorlegen.

Wie lassen sich Patienten leiten?

Im Rahmen der wettbewerblichen Bewertung wird es nach Angaben des Bundeskartellamtes auch darum gehen, von welchen Erwägungen Patienten sich bei der Wahl ihres Krankenhauses leiten lassen und wie sich die Krankenhäuser durch ihr Leistungsangebot und Spezialisierungen oder durch ihr Qualitätsmanagement von ihren Wettbewerbern abzuheben versuchen. Beleuchtet werde ferner die Rolle der verschiedenen Akteure, etwa des medizinischen Personals, der einweisenden Ärzte oder der Rettungsdienste.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betonte nach Bekanntwerden der Prüfung, bei der Untersuchung müsse das gesetzliche Kooperations- und Zusammenarbeitsgebot im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich des Krankenhauses, beachtet werden. „Die einschlägigen sozialgesetzlichen Vorgaben stehen über dem wettbewerblichen Anspruch des Kartellrechts“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: „Es muss gelten: Sozialrecht schlägt Kartellrecht.“

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