
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den neuen Entgeltkatalog für die deutschen Kliniken verabschiedet.
Wie die drei Selbstverwaltungspartner am 6. November bekannt gaben, verständigten sie sich neben den für 2024 geltenden Fallpauschalen – den sogennanten Diagnosis Related Groups (DRG) – auch auf den Pflegeerlöskatalog 2024. Letzterer umfasst die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro.
Beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2024) erfolgte die Verständigung bereits im Oktober.
Hintergrund
Der DRG-Katalog ist seit 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen und psychosomatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro.
Der Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt.
Seit dem 01. Januar 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.
Politik muss für Stabilität sorgen
Neben den Katalogen konnten weitere wesentliche Vergütungsregelungen verabschiedet werden. Dazu zählen die Veränderungswerte 2024 und die Tariferhöhungsraten 2023 sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich. Der Veränderungswert im DRG-Bereich liegt in 2024 bei einem Plus von 5,13 Prozent. Damit seien die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen auf Landesebene und für die Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Jenseits davon bleibt es aber Aufgabe der Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen.
Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krankenhausgesellschafft Gerald Gaß erklärt dazu: „Mit der Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs auch unter sehr schwierigen Vorzeichen sind die Selbstverwaltungspartner ihrer Aufgabe und Verantwortung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems gerecht geworden. Jenseits davon bleibt es nun aber Aufgabe der Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabilität im anstehenden Reformprozess zu sorgen.“






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