Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

VergütungDRG-Fallpauschalen für 2024 stehen fest

Die DRG-Vergütung sowie der Pflegeerlöskatalog für das kommende Jahr stehen fest. DKG, GKV-Spitzenverband und PKV einigten sich unter anderem auf einen Veränderungswert von plus 5 Prozent im DRG-Bereich.

Mehrere Banknoten liegen verteilt und auf ihnen ein Stethoskop.
Jiri Hera/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den neuen Entgeltkatalog für die deutschen Kliniken verabschiedet.

Wie die drei Selbstverwaltungspartner am 6. November bekannt gaben, verständigten sie sich neben den für 2024 geltenden Fallpauschalen – den sogennanten Diagnosis Related Groups (DRG) – auch auf den Pflegeerlöskatalog 2024. Letzterer umfasst die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro.

Beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2024) erfolgte die Verständigung bereits im Oktober.

Hintergrund

Der DRG-Katalog ist seit 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen und psychosomatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro.

Der Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt.

Seit dem 01. Januar 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.

Politik muss für Stabilität sorgen

Neben den Katalogen konnten weitere wesentliche Vergütungsregelungen verabschiedet werden. Dazu zählen die Veränderungswerte 2024 und die Tariferhöhungsraten 2023 sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich. Der Veränderungswert im DRG-Bereich liegt in 2024 bei einem Plus von 5,13 Prozent. Damit seien die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen auf Landesebene und für die Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Jenseits davon bleibt es aber Aufgabe der Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krankenhausgesellschafft Gerald Gaß erklärt dazu: „Mit der Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs auch unter sehr schwierigen Vorzeichen sind die Selbstverwaltungspartner ihrer Aufgabe und Verantwortung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems gerecht geworden. Jenseits davon bleibt es nun aber Aufgabe der Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabilität im anstehenden Reformprozess zu sorgen.“

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen

Doctolib GmbH

Doctolib Hospital – Mit Digitalisierung zu mehr Effizienz und Erfolg! 

Die Technologie von Doctolib schafft einen…

Philips GmbH Market DACH

Philips vernetzt Daten, Technologien und Menschen

Die Medizin macht täglich Fortschritte. Damit steigen auch die…