Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Coronabedingte MehrkostenDrohen den Kliniken Rückzahlungsverpflichtungen?

Um auf eventuell geforderte Rückzahlungen der Kostenträger vorbereitet zu sein, sollten Kliniken eine detailierte Kalkulation der tatsächlichen coronabedingten Mehrkosten durchführen. Doch was ist dabei zu beachten?

Kalkulation
Gina Sanders/stock.adobe.com
Symbolfoto
Pauschalbeträge Corona-Mehrkosten
Consus Clinicmanagement
Abb. 1: Pauschalbeträge je Fall zur Deckung der Mehrkosten.

Krankenhäuser und Kliniken waren in der Corona-Pandemie verschiedensten wirtschaftlichen Problematiken ausgesetzt: Am bekanntesten ist wohl der Einnahmenausfall, zu dessen Kompensation Freihaltepauschalen und veränderte Erlösausgleiche geschaffen wurden.

Was hier jedoch bei Freihaltepauschalen und Erlösausgleichen nicht berücksichtigt wird, sind die, zusätzlich zu den gefallenen Einnahmen, gestiegenen Kosten der Krankenhausbehandlung: Die Kosten für Masken, Desinfektionsmittel oder Berufskleidung sind gestiegen, außerdem war vielerorts zusätzliches Personal nötig, beispielsweise für Eingangskontrollen. Und nicht nur der Kostenanstieg hat hier Mehrkosten verursacht, sondern auch der Mehrverbrauch: Gegenstände wie beispielsweise Masken mussten plötzlich in viel größeren Mengen eingesetzt werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Diese zusätzlichen Kosten für die Behandlung der Patienten wurden den Häusern mit den bisher bekannten Maßnahmen nicht zusätzlich vergütet.

Vorläufige Lösung: Die Pauschalbeträge je Fall zur Deckung der Mehrkosten

Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurden pauschale Zuschläge pro Fall beschlossen, die die Krankenhäuser zur Deckung der gestiegenen Kosten im Zeitraum von 01.10.2020 bis zum 31.12.2021 abrechnen können. Die Höhe des Zuschlags kann der Tabelle (Abb. 1) entnommen werden. Der Zuschlag für einen positiv auf Corona getesteten Fall ist doppelt so hoch wie der für einen negativ getesteten Fall, was durchaus logisch erscheint: Bei einem positiven Fall ist tendenziell noch mehr Material zur korrekten Behandlung nötig.

Seit Dezember neu: Regelung, dass tatsächliche Ist-Kosten anstelle der Pauschalen kalkulieren soll

Neben der Einführung der Pauschalen wurde außerdem bekannt gegeben, dass eine Form von Berechnung auf Bundesebene abgestimmt werden soll, die es ermöglicht, die tatsächlichen Mehrkosten zu bestimmen. Bereits bei der Einführung der pauschalen Zuschläge war davon die Rede, dass krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden sollen, doch die Regelungen zur Berechnung wurden erst im Dezember 2021 veröffentlicht. Somit wurden bis zum Ende des Zeitraums, in dem Zuschläge geltend gemacht konnten, die Pauschalen abgerechnet.

Das führt dazu, dass es bei einer Ist-Kosten-Kalkulation nun weniger um die Bestimmung eines Zuschlags generell geht, sondern mehr um den Abgleich zwischen den Ist-Kosten im Zuschlagszeitraum und den abgerechneten Pauschalen im Zeitraum, mit dem Ziel, bestimmen zu können, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt.

Im Falle einer solchen Differenz muss diese mit den Kostenträgern, mit denen auch die Budget- und Entgeltverhandlungen stattfinden, in Form eines hausindividuellen Zu- oder Abschlags vereinbart werden, um die Differenz zwischen den gezahlten Pauschalen und den Ist-Kosten auszugleichen.

Warum überhaupt kalkulieren, es gab doch Pauschalen?

Es gibt zwei zentrale Gründe, die dafür sprechen, unbedingt eine Kalkulation der tatsächlichen Mehrkosten durchzuführen:

  1. Unabhängig von der Höhe der bereits erhaltenen Pauschalen besteht immer das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten höher gewesen sind, insbesondere dann, wenn man viel zusätzliches Personal mit hohen Kosten eingestellt hat. Hier kann die Möglichkeit von Nachforderungen bestehen.
     
  2. Gemäß den Regelungen in der Corona-Mehrkosten-Vereinbarung können nicht nur die Häuser darauf bestehen, die Ist-Kosten zu kalkulieren und zu finanzieren. Auch die Kostenträger können dazu auffordern, die tatsächlichen Ist-Kosten zu berechnen und mit den Pauschalen abzugleichen. Hieraus können sich Nachforderungen zu Gunsten der Kostenträger ergeben.

Aus diesem Grund ist es von größter Wichtigkeit, nicht nur eine Kalkulation zu besitzen, sondern auch früh mit der Kalkulation zu beginnen, um auf eine solche Forderung der Kostenträger vorbereitet zu sein.

Warum nicht einfach Beträge vom Konto nehmen?

Leider gestaltet sich die Berechnung der tatsächlichen coronabedingten Mehrkosten nicht so einfach, dass man lediglich die Kosten für beispielsweise Desinfektionsmittel vom Konto nehmen könnte. Im Rahmen der Corona-Mehrkosten-Vereinbarung werden unzählige Anforderungen an die Kalkulation gestellt, die es zu beachten gilt und deren korrekte Interpretation maßgeblich für eine adäquate Berechnung ist.

Noch dazu erstrecken sich diese Vorgaben auf viele verschiedene Bereiche, von denen jeder gesondert betrachtet werden und anders als die vorherigen Bereiche angegangen werden muss, so beispielsweise neben den offensichtlichen Sachkosten auch Themen wie Entsorgung, Miete oder Personalkosten.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen