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Coronabedingte MehrkostenDrohen den Kliniken Rückzahlungsverpflichtungen?

    Warum soll das ganze so schwer sein?

    Beispiel 1: Bestände
    Neben dem Verbrauch benötigt man auch die Ist-Bestände zu verschiedenen Stichtagen, beispielsweise zum 30.09.2019 oder zum 31.12.2021. Aber auch eine Vergleichsgröße des Verbrauchs aus dem Jahr 2019 wird benötigt, um den Mehrverbrauch bestimmen zu können.

    Beispiel 2: Preissteigerung
    Nicht nur der (Mehr-)Verbrauch ist relevant: Auch die Preissteigerung von 2019 nach 2020 und 2021 sollte der Vollständigkeit halber in der Kalkulation berücksichtigt werden, um konkrete Aussagen zu den Mehrkosten treffen zu können. Zwar wird sie die Mehrkosten im Vergleich zu 2019 senken, doch eine Nichtberücksichtigung dieser Komponente könnte die gesamte Kalkulation angreifbar machen.

    Beispiel 3: Personaleinsatz
    Der Nachweis von Kosten für zusätzliches Personal – Beispielsweise für Einlasskontrollen – gestaltet sich einfach, wenn dieses extern beauftragt wurde und man hierfür Rechnung hat. Deutlich komplizierter wird es jedoch, wenn es sich um interne Mitarbeiter handelt. Hier gilt es zur Plausibilisierung vor allem, nachzuweisen, dass keine Personalverlagerungen innerhalb des Hauses erfolgt sind.

    Beispiel 4: Mieten für zusätzliche Lagerkapazitäten
    Im ersten Moment mag man denken, dass man von einem solch exotisch klingenden Thema gar nicht betroffen wäre, doch der Schein könnte trügen: Sehr viel Häuser haben im Rahmen der Corona-Pandemie begonnen, zusätzliche Lagerplätze anzumieten, um einen größeren Vorrat an Verbrauchsmaterialen lagern zu können, als es hausintern möglich wäre, um auf künftige Versorgungsengpässe vorbereitet zu sein. Hier sind zur Kalkulation der Kosten die Mietverträge maßgeblich.

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