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ErweiterungIGES-Gutachten empfiehlt Ausweitung des AOP-Katalogs

Ein Gutachten des IGES Instituts empfiehlt die Erweiterung des AOP-Katalogs um rund 2500 medizinische Leistungen. Die Ambulantisierung soll so weiter vorangetrieben werden.

Operation
AntonioDiaz/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Möglichkeiten für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe in Krankenhäusern sollten Experten zufolge substanziell ausgeweitet werden. Wo der AOP-Katalog bislang 2879 Leistungen zählte, könnten bald 2476 Leistungen hinzukommen. Dies entspricht einem Plus von 86 Prozent auf insgesamt 5355 Leistungen. Rund 60 Prozent der vorgeschlagenen Leistungen sind vor allem Operationen an der Haut, am Auge sowie am Muskel- und Skelettsystem. Zweithäufigste Neuaufnahme mit 546 Leistungen sind diagnostische Maßnahmen wie diagnostische Endoskopien.

Mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass der AOP-Katalog substanziell erweitert werden sollte, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Bisher existiert keine eindeutige AOP-Statistik und so wurde nun vom IGES Institut in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Gesundheitsforschungsinstitut Gesundheit Österreich ein neuer AOP-Katalog erarbeitet. Dies erfolgte im Rahmen eines Gutachtens für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den GKV-Spitzenverband sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

Diagnostische Maßnahmen oft vollstationär

Die für eine Erweiterung des AOP-Katalogs empfohlenen Operationen und Prozeduren wurden im Jahr 2019 insgesamt rund 15 Millionen Mal zur vollstationären Behandlung von Patienten durchgeführt. Das sind mehr als ein Viertel aller etwa 58 Millionen vollstationär erfolgten Leistungen. Am häufigsten waren diagnostische Maßnahmen, die gut sieben Millionen Mal stationär vorkamen, überwiegend die Endoskopie, meist von Magen und Darm. Je nach patientenindividueller Situation, also dem Behandlungskontext, könnten diese Leistungen zukünftig teilweise ambulant durchgeführt werden.

Individuelle Prüfung nötig

Vor dem Hintergrund eines offenen Ansatzes empfehlen die Gutachter ergänzend ein Prüfverfahren zur fallindividuellen Begründung. Gründe für eine stationäre Behandlung können erhöhte Krankheitsschwere, altersbedingte Risiken, soziale Begleitumstände oder erhöhte Betreuungsbedarfe der Patienten sein. Eine ambulante Durchführung entfällt auch, wenn eine AOP-Leistung nur eine ausschließlich stationär mögliche Behandlung begleitet.

Das Prüfverfahren ist so konzipiert, dass es sich ohne größeren administrativen Mehraufwand umsetzen lässt. Kliniken können dafür bereits existierende Routinedokumentationen nutzen und automatisiert auswerten. Auch können die im gegenwärtigen AOP-Katalog verwendeten undifferenzierten Leistungskategorien in der Regel ambulant” oder sowohl ambulant als auch stationär” entfallen, weil je nach Fall entschieden werden kann.

DKG unterstützt den Ansatz

Für die DKG ist der neue AOP-Katalog „nur ein erster Schritt zur Ambulantisierung". „Wir begrüßen das Ergebnis des Gutachtens zur Anpassung und Erweiterung des AOP-Katalogs und unterstützen den Ansatz, dass deutlich über eine reine Anpassung des Katalogs hinausgegangen wurde. Wir sind überzeugt, dass die Nutzung der ambulanten Potenziale der Krankenhäuser in Zukunft ein echter Mehrwert für die Patientenversorgung sein wird“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

„Durch den gewählten potenzialorientierten Ansatz bietet das Gutachten über die Empfehlungen zur Erweiterung des bisherigen AOP-Kataloges hinaus gute Ansätze, auf deren Basis ein Katalog stationsersetzender Leistungen für einen eigenen neuen klinisch-ambulanten Bereich definiert werden kann und bei dem die Krankenhäuser zukünftig nach medizinischen Aspekten selbst entscheiden, ob sie diese Leistung klinisch-ambulant oder stationär erbringen. Ein solcher klinisch-ambulanter Leistungsbereich an den Krankenhäusern kann ideal mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Hybrid-DRG vergütet werden. Damit werden starke Anreize für eine Ambulantisierung bisher vollstationärer Leistungen gesetzt und allein medizinische Aspekte bei der patientenindividuellen Wahl des Behandlungsortes in den Mittelpunkt gestellt“, so Gaß weiter.

 

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