
Einen Arzt- oder Entlassbrief zu schreiben, sollte in der heutigen Zeit kein Problem sein. Den Ärzten stehen Diktiergeräte, Schreibkräfte und vielfach bereits digitale Spracherkennungslösungen zur Verfügung. Dennoch sind viele Kliniken nicht in der Lage, ihren Patienten am Tag der Entlassung das Schreiben für den weiterbehandelnden Arzt mitzugeben.
Laut Rahmenvertrag Entlassmanagement (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) wären sie dazu gesetzlich verpflichtet. Noch drohen keine Sanktionen, wenn die Klinik dem Patienten nur einen vorläufigen Entlassbrief aushändigt und das offizielle Dokument nachreicht. Kliniken, die den Entlassbrief pünktlich bereitstellen, können damit beim Einweiser punkten. Sie ersparen ihm unbezahlten Mehraufwand. Und sie kommen auch schneller an ihr Geld, weil das Medizincontrolling die Inhalte des Entlassbriefes für die Rechnungsstellung benötigt.
Pünktlichkeit ist eine Frage der Organisation
Oft können Ärzte den Entlassbrief nicht fertigstellen, weil eine einzige Information wie zum Beispiel ein Labor- oder Röntgenbefund noch nicht in das KIS übertragen wurde. Medienbrüche infolge fehlender Schnittstellen führen ebenfalls zu Verzögerungen, beispielweise wenn ein externer Leistungserbringer seine Befunde noch per Fax an die Klinik sendet und sie dort gescannt werden müssen. Manchmal verfügt die Klinik auch nicht über qualifizierte Schreibkräfte, oder sie schöpft das Potenzial ihrer Spracherkennungssoftware nicht aus. Ursachen für die Verzögerung gibt es viele, die meisten lassen sich durch eine Feinjustierung der Arbeitsabläufe beseitigen.





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