
Was ist beim Brandschutz in Krankenhausaufzügen zu beachten?
Sie benötigen ein Brandfallkonzept, das von einem Brandschutzgutachter erstellt wurde. In diesem Dokument ist festgelegt, wie die Aufzugsanlagen im Brandfall reagieren sollen. Hier gibt es eigentlich nur zwei Lösungen: Bei der statischen Brandfallsteuerung fährt der Aufzug automatisch eine vorgegebene Haltestelle an, von der aus die Personen sich schnell ins Freie bringen können. In der Regel ist dies das Erdgeschoss. Die Alternative ist die dynamische Brandfallsteuerung, bei der nicht das Erdgeschoss, sondern eine andere Haltestelle angefahren wird. Die Brandfallsteuerung ist in diesem Fall mit den Brandmeldern aller Etagen vernetzt, damit die mit Rauch belastete Ebene nicht angefahren wird.
So wie beim Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen im Jahr 1996.
Genau. Damals sind die Menschen mit dem Fahrstuhl direkt in das Inferno gefahren. Als sich die Türen öffneten blockierte der Rauch die Lichtschranke, und die Benutzer kamen nicht mehr weg. Damals starben sieben Menschen.
Manche Krankenhäuser haben einen Feuerwehraufzug.
Es handelt sich um Aufzüge, die mit besonderen Maßnahmen für die Feuerwehr brandschutzgesichert sind. Sie sind so ausgelegt, dass die Feuerwehr im Brandfall die Aufzüge nutzen kann. Ob damit Patienten auch evakuiert werden, entscheiden im Einzelfall die Ärzte und die Feuerwehr.
Wann benötigt ein Krankenhaus einen Feuerwehraufzug?
Wenn das Gebäude eine bestimmte Höhe überschreitet oder die Feuerwehr das fordert. Das zuständige Bauamt kann dann den Einbau eines Feuerwehraufzugs verlangen. Sollte es dazu kommen, wird es kompliziert. Dann sollten Sie alle Beteiligten an einen Tisch holen. Ihr wichtigster Ansprechpartner ist der Verantwortliche der Berufsfeuerwehr. Er teilt Ihnen genau mit, welche Anforderungen er hat. Die grundlegenden Anforderungen an einen Feuerwehraufzug sind zwar sehr deutlich in der DIN EN 81-72 geregelt, und es gibt nur wenige Ausnahmen, die mit der Feuerwehr vorher schriftlich geklärt werden müssen. Deshalb ist das Gespräch mit der Feuerwehr vorher sehr wichtig. Es könnte schließlich sein, dass die Feuerwehr noch einige Baumaßnahmen jenseits der DIN EN 81-72 verlangt. Falls Sie dieses Gespräch nicht führen, kann es passieren, dass Sie nachträglich Umbaumaßnahmen vornehmen müssen, weil der Aufzug nicht abgenommen wird.
Eine ältere Aufzugsanlage hat noch keine Brandfallsteuerung. Was ist bei einer Nachrüstung zu beachten?
Dann sollten Sie sich die Aufzugsanlage genauer anschauen. Haben Sie eine aktuelle GBU (Gefährdungsbeurteilung)und was besagt diese GBU? Was ist möglich oder was ist erforderlich, damit in diese Aufzugsanlagen noch das eine oder andere nachgerüstet werden kann, oder sollte man auch auf Grund der Kosten über eine Sanierung nachdenken? Holen Sie sich kein Angebot von der Stange ein, sondern lassen Sie sich von einem Ingenieurbüro beraten, das Erfahrung hat und solche Nachrüstungen schon öfter vorgenommen hat.
Wie lange hält eigentlich ein Aufzug?
Es sind noch sehr viele Aufzugsanlagen aus den 1960er- und 1970er-Jahren in Betrieb. Aber die fahren komplett auf der letzten Rille. Sie werden so lange betrieben, bis die Anlage endgültig steht oder absolut keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Dann ist der Aufschrei groß wenn dieser Tag kommt und man nicht vorbereitet ist. Bis Sie die neue Aufzugsanlage in Betrieb nehmen, gehen heute leicht 35 bis 45 Wochen ins Land. Zur Information: Alle Aufzugsfirmen in ganz Deutschland sind zur Zeit voll bis unter das Dach und daher können die Wartezeiten auch noch länger werden.
Warum dauert das so lange?
Weil wir aktuell sehr lange Lieferzeiten haben. Genauer gesagt haben sich die Lieferzeiten verdoppelt, von 8 auf 14 und bei großen Aufzügen von 16 auf 20 Wochen. Auch der Einbau kann sich verzögern, weil infolge des demografischen Wandels und des aktuellen Booms die Monteure knapp sind. Hinzu kommen die TÜV-Vorgaben. Die Zertifizierung ist erheblich aufwendiger geworden, weil keine Aufzugsanlage ohne eine PVI (Prüfung vor Inbetriebnahme) eingeschaltet wird. Erst dann kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
Was gilt es bei sehr alten Aufzugsanlagen zu beachten?
Wenn Sie Aufzugsanlagen nach der Gefährdungsbeurteilung nachrüsten möchten, bekommen Sie heute Schwierigkeiten, eine vor 1990 gebaute Anlage gemäß der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung auf den neuesten Stand zu bringen. Dies ist nahezu unmöglich, weil es in der Zwischenzeit so viele Änderungen gab, dass es sinnvoller ist, sich über einen Austausch oder eine umfassende Modernisierung zu unterhalten. Das Risiko liegt immer allein beim Betreiber. Was Sie aber immer brauchen, ist eine Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand der Technik mit dem Stand von 01.06.2015.
Ältere Anlagen genießen Bestandsschutz.
Das ist nicht korrekt. Wenn etwas passiert, wird alles untersucht. Dann wird sehr genau geschaut, ob eine Gefährdungsbeurteilung Stand 01.06.2015 vorhanden ist und welche Maßnahmen daraus abgeleitet worden sind. Wie steht es mit den Dokumentationen, sind die rechtlichen Pflichten erfüllt, was steht im Brandschutzkonzept und so fort.
Was schätzen Sie, wie viele Krankenhäuser in Deutschland betreiben Aufzüge, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen?
Wenn man als Kriterium die Gefährdungsbeurteilung und das Brandschutzkonzept nimmt, und diese beiden Punkte zusammenführt, bin ich mir ziemlich sicher, dass maximal 20 Prozent der Häuser die Anforderungen erfüllen. Das hat auch was mit Kosten zu tun für die neuen Aufzugsanlagen. Ein Krankenhaus hat nicht nur Aufzüge, sondern viele andere technische Einrichtungen, und erst wenn die Aufzugsanlagen ausgefallen sind oder stehen, weiß man wieder, wo noch eine Baustelle ist. Deshalb kann man nur empfehlen, sich rechtzeitig mit einem Fachplaner in Verbindung zu setzen, und in die Zukunft zu planen, da wie schon gesagt, die Aufzüge vor allen in Krankenhäusern nicht in der Schublade liegen.





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