
„Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband eine Zuordnung der ambulanten Notfallversorgung auf die Krankenhäuser befürwortet. Mit dem Bekenntnis, dass sich die Strukturen am Bedarf und den Bedürfnissen von Patienten orientieren müssen, erkennt der Spitzenverband an, dass die Hauptlast der Versorgung die Krankenhäuser tragen. Für die Steuerung der im Krankenhaus ankommenden Patienten reicht ein Tresen in der Verantwortung des Krankenhauses vollkommen aus. Die Krankenhäuser stehen bereit, um gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren. Dabei ist die Mitwirkung von niedergelassenen Ärzten auf vertragspartnerschaftlicher Basis ausdrücklich gewünscht. Die KVen bedarf es aber nicht. Der vom BMG vorgesehene gemeinsame Betrieb von Integrierten Notfallzentren am Krankenhaus mit den KVen würde hingegen unproduktive neue Schnittstellen schaffen“, so Georg Baum.
Man vermisse im Konzept der GKV allerdings ein klares Bekenntnis, zu einer deutlichen Aufstockung der Mittel für die ambulante Notfallversorgung. Alleine im Krankenhaus entstehe ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro durch ambulante Notfälle. Eine grundlegende Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung benötige eine ausreichende Vergütung, die den personellen und sächlichen Aufwand einschließlich der Vorhaltung refinanziere.
Forderungen des GKV-Spitzenverbandes vom 28. August 2019:
„Für Menschen in Not ist es unerheblich, ob der helfende Arzt im Krankenhaus arbeitetoder in einer ambulanten Arztpraxis. Patienten gehen dorthin, wo sie Hilfe bekommen. Das haben uns die letzten Jahre gezeigt. Also müssen wir die Notfallversorgung neu organisieren. Künftige Strukturen müssen sich am Bedarf und an Bedürfnissen von Patienten orientieren und nicht andersherum“, fordert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Mit der Unterstützung aus Wissenschaft und Politik haben wir die Chance, die unkoordinierten Teile der Notfallversorgung bundesweit zu verzahnen – nämlich den Rettungsdienst, den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte und die Notaufnahme in Kliniken.“
Eine echte Steuerungsfunktion müssen künftig integrierte Notfallleitstellen bekommen. Sie sollen für Patienten jederzeit telefonisch erreichbar sein, egal ob man die Notrufnummer 112 wählt oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen 116117. „Die Leitstellen müssen in Echtzeit auf vorhandene Ressourcen zugreifen können. Auch die Patientendaten sollten vorab ans Krankenhaus übertragen werden, bevor der Rettungswagen eintrifft“, so Stoff-Ahnis.
„Eine Planung des Rettungsdienstes sollte zwingend über die Grenzen von Bundesländern hinweg erfolgen“, fordert Stoff-Ahnis. „Auch hier müssen wir aus Sicht der Patienten denken. Für Kranke und Verletzte ist es unwichtig, ob der Rettungswagen z.B. aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein kommt. Relevant ist allein, dass das bestgeeignete Krankenhaus schnell erreicht wird.“
Der GKV-Spitzenverband schlägt einen gemeinsamen Tresen in jedem für die Notfallversorgung vorgesehenen Krankenhaus vor. Er würde als Lotsenpunkt fungieren und jene Pateinten empfangen, die direkt ins Krankenhaus gehen. Medizinisches Fachpersonal aus beiden Versorgungsbereichen entscheidet über die weitere Versorgung.





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