
Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Daten ihrer Patienten künftig leichter für die Forschung nutzen. Das entsprechende Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz beschloss der Landtag in Schwerin. Es geht dabei um persönliche Daten der Patientinnen und Patienten sowie Daten aus bildgebenden Verfahren, Biomaterialien und genetische Daten. Die Krankenhäuser dürfen die anonymisierten bzw. pseudomisierten Daten künftig untereinander austauschen. Auch Künstliche Intelligenz darf damit trainiert werden.
Öffentliches Interesse vorausgesetzt
Das Gesetz bedeute eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.
Nach ihren Worten haben die bisherigen Regelungen des Datenschutzes klinische Forschungsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Zugleich betonte die Ministerin: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Und wer nicht wolle, dass seine Daten genutzt würden, könne jederzeit widersprechen. Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher eine Ethikkommission das öffentliche Interesse feststellen.
Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.
Um viele Krankheiten besser behandeln zu können, braucht es eine belastbare Datenbasis für Neuerungen. Doch bisher standen nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen zur Verfügung – und das erst nach mehrjährigen Antragsverfahren. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.
Die Landesdatenschutzbehörde betonte in einer Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzes, Voraussetzung für die Nutzung der Patientendaten seien sichere Strukturen, für die stets das Krankenhaus verantwortlich sei. Hier sehe man „akuten Handlungsbedarf“. Es seien mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Forscher auf nicht hinreichend abgesicherten Privatgeräten oder gar auf Plattformen Patientendaten verarbeitet hätten.






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